Aus der Filmwelt sind Zombies als lebende Untote bekannt. Ähnliche Bilder verwenden inzwischen Ökonomen, die beschreiben wollen, wie dramatisch die Krise in der verschuldeten weltweiten Wirtschafts-Zone bereits ist.
Dabei haben nun Experten des „Institute of International Finance (IIF) den Taschenrechner bemüht. Sie haben sich die Folgen der Einschränkungen angesehen – der geschlossenen Geschäfte, der Bewegungseinschränkungen und der Unsicherheiten, die weiterhin auch für die nähere Zukunft existieren.
Dabei haben nicht nur Staaten sich mit frischem Geld versorgt, sondern notgedrungen auch zahlreiche Unternehmen bis hin zu privaten Haushalten. Die Schuldenberge sind international als Konsequenz aus diesem Umstand deutlich gestiegen.
Schuldenberg unübersehbar
Der Schuldenberg ist insgesamt unübersehbar. Die Verbindlichkeiten von Staaten, Haushalten und Unternehmen sind weltweit um insgesamt 24 Billionen Dollar gestiegen. Diese Summe ist an sich schon unvorstellbar.
Damit aber türmen sich die Gesamtverbindlichkeiten nun auf unglaubliche 281 Billionen Dollar. Dies entspricht nicht nur einem neuen Rekordstand. Zugleich ist der Schuldenberg im abgelaufenen Jahr gleich um annähernd 10 % gestiegen.
Gemessen in der jährlichen Wirtschaftsleistung (Bruttoinlandsprodukt BIP) beläuft sich der Schuldenberg inzwischen auf 355 % des weltweiten BIP.
Ökonomen hatten in früheren Jahren berechnet, dass eine Verschuldung in Höhe von 90 % als Schallmauer dafür gelte, dass die Schulden nicht zurückbezahlt werden können.
Alleine die Staaten insgesamt, die Bürgern, Organisationen und Unternehmen helfen wollten, haben mehr als 12 Billionen Dollar Schulden aufgenommen. Dies entspricht einer Steigerungsrate von fast unglaublichen 200 %, womit also insgesamt das Dreifache der Schuldenaufnahme von 2019 aufgenommen wurde.
Im Ergebnis sind auch viele Unternehmen mittlerweile nicht mehr in der Lage, ihre inzwischen höheren Schulden zurückzuzahlen. Es sind zombifizierte Unternehmen. Die Insolvenzwelle wird allerdings erst dann über uns hereinbrechen, wenn es eine gesetzliche Pflicht gibt, diese wie sonst üblich kurzfristig zu melden.