Die nun vorgelegten Zahlen zu Unternehmensinsolvenzen in Deutschland enthalten eine Überraschung: Im Oktober sei die Anzahl gesunken, heißt es rückblickend auf 2021 im Vergleich zu 2020. Haben hier die Hilfen der Regierung 2021 in der Corona-Phase besser gewirkt als 2020?
Mehr Verbraucherinsolvenzverfahren
Der Agenturbericht dazu: „Im Oktober 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 1.056 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 2,7 Prozent weniger als im Oktober 2020, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag mit.
Im Vergleich zum Oktober 2019 war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen um 33,7 Prozent niedriger. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte im zehnten Monat des Jahres auf knapp 1,0 Milliarden Euro. Im Oktober 2020 hatten sie noch bei etwa 2,1 Milliarden Euro gelegen. Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Baugewerbe mit 193 Fällen (Oktober 2020: 170; +13,5 Prozent). Im Handel waren es 160 Verfahren (Oktober 2020: 134; +19,4 Prozent). Im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften, Reisebüros und Reiseveranstalter, Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien, Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln, sowie Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter) wurden 119 Insolvenzen gemeldet (Oktober 2020: 134; -11,2 Prozent). Beim zeitlichen Vergleich der Insolvenzzahlen ist zu beachten, dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen geprägt war, so die Statistiker. Von Anfang März 2020 bis Ende 2020 war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt.
Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt. Beruht der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021, ist die Insolvenzantragspflicht noch bis maximal 31. Januar 2022 ausgesetzt. Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen gibt die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren: Im Dezember 2021 stieg diese Zahl nach vorläufigen Angaben um 18,0 Prozent gegenüber November 2021, nachdem sie bereits im Vormonat deutlich zugenommen hatte (+43,8 Prozent im November 2021 gegenüber Oktober 2021).
Im Vergleich zu Dezember 2020 lag die Zahl um 24,8 Prozent höher. Damals war die Antragspflicht noch vollumfänglich ausgesetzt. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen hat sich im Oktober 2021 im Vergleich zum Vorjahresmonat mehr als verdreifacht. 5.981 Verbraucher stellten einen Insolvenzantrag – 222,1 Prozent mehr als im Oktober 2020.
Der starke Anstieg steht den Statistikern zufolge im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre. Die Neuregelung gilt für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren.
Gegenüber Oktober 2019 stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im Oktober 2021 um 13,5 Prozent.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Amtsgericht, über dts Nachrichtenagentur