Obwohl die Corona-Pandemie Deutschland im ersten Quartal 2021 fest im Griff hatte und die Wirtschaft sich harten Lockdown-Maßnahmen gegenübersah, hat die Zahl der Insolvenzen stark abgenommen. In den ersten drei Monaten des Jahres sank sie im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres um fast 20 Prozent.
Insgesamt 3.762 Unternehmen mussten den Gang zum Amtsgericht antreten und ihr Scheitern melden. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamts 19,7 Prozent weniger Pleiten als zwischen Januar und März 2020. Damit spiegelte sich die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen zumindest im ersten Quartal noch nicht in den amtlichen Zahlen wider.
Dies ist eine Folge des ausgesetzten Insolvenzrechts. Da die Bundesregierung eine große Pleitewelle und die mit ihr verbundenen negativen Folgen vermeiden wollt, war die Pflicht der Firmen und Gewerbetreibenden, beim Eintritt eines Insolvenzgrundes wie beispielsweise Zahlungsunfähigkeit oder Überschulung unverzüglich Insolvenz anmelden zu müssen, für Monate ausgesetzt.
Das normale Insolvenzrecht gilt wieder
Ob die Maßnahme angemessen war, darüber lässt sich durchaus streiten, denn die Verschleppung einer Insolvenz gilt als Straftatbestand. Warum dieser für die Coronazeit negiert wurde, während Banküberfälle und andere Straftaten weiterhin normal geahndet wurden, lässt sich rational nur schwer begründen.
Trotz der gesunkenen Zahl der Insolvenzen gibt die Statistik einigen Anlass zur Sorge, denn es waren in 2021 deutlich größere Firmen gezwungen, Insolvenz anzumelden, als noch vor einem Jahr. Auch die Forderungen ihrer Gläubiger lagen mit 17,1 Milliarden Euro deutlich über den 7,3 Milliarden Euro des ersten Quartals 2020.
Pleiten gab es vor allem in den vom Lockdown sehr stark betroffenen Branchen. So meldete das Statistische Bundesamt, dass Betriebe aus dem Hotel- und Gastgewerbe besonders stark betroffen waren. Eine hohe Anzahl von Insolvenzen gab es daneben auch im Handel und bei Unternehmen aus dem Bauhauptgewerbe.