Geht es nach den Plänen des Wirtschaftsministeriums, wird es die Energiepreisbremsen in der geplanten Form für Unternehmen nicht geben. Diese sind bis dato für viele Unternehmen offenbar zu „riskant“ oder sie können die Kriterien nicht erfüllen. So müssen sie nachweisen, dass der Gewinn zwischen Februar 2022 und Anfang 2024 um mindestens 40 % zurückginge.
Firmen müssten Rückstellungen bilden, um Geld zu bekommen – widersinnige Praxis
„Das Wirtschaftsministerium plant eine Novelle der Energiepreisbremsen, die im vergangenen Dezember beschlossen wurden. Hintergrund ist, dass viele Firmen von den Staatshilfen derzeit keinen Gebrauch machen wollen, weil sie ihnen zu kompliziert und finanziell riskant sind.
In die Aktualisierungsnovelle solle die Kritik von Unternehmensverbänden einfließen, so das Ministerium. Nachdem zunächst die Frist für Erstattungsanträge der Energieversorger bis Ende März verlängert wurde, will Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) die Novelle nach Möglichkeit noch im März im Bundeskabinett und „zeitnah“ im Bundestag beschließen lassen. Zudem will das Ministerium demnächst Telefon-Hotlines eröffnen, „um Fragen schnell beantworten zu können“. Industrielle Großverbraucher haben Anrecht auf Preisbremsen, die zum Teil ab März rückwirkend für Januar und Februar, zum Teil auch schon ab Januar ausgezahlt werden.
Allerdings hat beispielsweise der Stahlhersteller Thyssenkrupp Steel keinen Antrag gestellt, genauso wenig ArcelorMittal. Auch kleine und mittlere Firmen zögern. „Viele Betriebe können die Kriterien schlichtweg nicht erfüllen“, sagte Sebastian Bolay, Energieexperte beim BDI, dem Focus. Ähnlich äußern sich der Bundesverband der Keramischen Industrie und der Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie BDG. Die Firmen kritisieren besonders die Regelungen für Großverbraucher, die theoretisch über vier Millionen Euro beantragen könnten.
Sie müssen nachweisen, dass ihr Gewinn zwischen Februar 2022 und Anfang 2024 um mindestens 40 Prozent zurückgeht. „Dementsprechend müssen die Unternehmen Rückstellungen bilden“, heißt es bei Thyssenkrupp Steel, „was wiederum die Entlastungswirkung ad absurdum führt“. Problematisch ist für Großverbraucher auch, dass 90 Prozent der Arbeitsplätze bis zum 30. April 2025 erhalten bleiben müssen. „Sobald ein Großkunde abspringt oder eine Reihe von Beschäftigten der Boomer-Generation in Rente geht“, so BDG-Experte Christian Schimanski, „wird das beim aktuellen Fachkräftemangel für die Unternehmen extrem schwierig“.
Insgesamt seien die Energiepreisbremsen zu kompliziert. „Zu viele juristische Voraussetzungen sind unklar“, bemängelt der Gießereien-Verband. „Auch die Energieversorger scheinen von der Materie überfordert.“ Offen war bislang auch, wo die gesetzlich vorgesehene Prüfbehörde angesiedelt wird.
„Angesichts des Umfangs und der Komplexität der Aufgaben“, heißt es jetzt im Wirtschaftsministerium, „wird derzeit ein Vorschlag vorbereitet, der es ermöglichen soll, deren Aufgaben auch auf private Dritte zu übertragen“. Zuletzt war das Ministerium kritisiert worden, weil eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gleichzeitig Firmen beriet und im Auftrag des Bundes Anträge prüfte. Offensichtlich schafft es das Ministerium aber nicht, unter Zeitdruck eine öffentliche Prüfinstanz aufzubauen. Wichtig sei, „externen Sachverstand“ stärker einzubinden, um schnell voranzukommen, so das Wirtschaftsministerium.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Wirtschaftsministerium, über dts Nachrichtenagentur