Die Niederspannungsnetze in Deutschland sollen für eine „größere Zahl an Wärmepumpen und E-Auto-Ladestationen nicht ausgelegt“ sein, heißt es. Demnächst würde möglicherweise die Überlastung drohen. Dann können auf Basis der neuen Regelungen der Bundesnetzagentur jetzt Verbraucher abgeschaltet werden. Davon soll der „reguläre Haushaltsstrom nicht betroffen sein“, heißt es.
Die neuen Regelungen: Stromnetzbetreiber können Strombezug „zeitweise einschränken“
Die Stromnetzbetreiber, die eine solche Überlastung feststellen, können demnach in Zukunft den Bezug von Strom für „neue steuerbare Wärmepumpen oder Ladestationen zeitweise einschränken“, so die Mitteilung. Es müsse dafür allerdings immer eine Mindestleistung zur Verfügung stehen, so die Netzagentur in einer Mitteilung, mit der Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können.
Der Bezug könne für die Dauer der Überlastung auf bis zu 4,2 Kilowatt sinken. Mit dieser Menge könnten Wärmepumpen noch weiter betrieben werden. E-Autos würden damit in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden können. Zudem, wie oben beschrieben, wäre der reguläre Haushaltsstrom von diesen Regelungen nicht betroffen.
Im Gegenzugs sollen die Betreiber solcher Geräte dann eine Ermäßigung erhalten. Dies sollte entweder eine jährliche Pauschale für das Netzentgelt sein oder eine Reduktion des Strom-Arbeitspreises in Höhe von 60 % für das jeweilige Gerät sein. In Zeiten schwacher Netzauslastung zahlen die Verbraucher dann weniger Geld. Wichtig: Netzbetreiber dürften den „Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen“ nun „nicht mehr mit Verweis auf mögliche Engpässe verweigern“.
Die Regelungen werden ab Januar 2024 in Kraft treten. Laut Bundesnetzagentur wird ein solcher Eingriff „nur in Ausnahmefällen erfolgen“ und „ohne wesentliche Komforteinbußen“ folgen.
Grund für die Neuregelung: „Auf einen schnellen Hochlauf von Wärmepumpen und privaten Ladeeinrichtungen“ wäre der größte Teil der Niederspannungsnetze noch nicht ausgelegt.