Erneut entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesnotbremse zurückzuziehen sei. Es sei nicht zu beanstanden, dass die Gaststätten geschlossen werden mussten, so ein Bericht.
Karlsruhe entscheidet pro Bundesnotbremse
Das Bundesverfassungsgericht hat eine weitere Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Bundesnotbremse zurückgewiesen. Die Untersagung der Öffnung von Gaststätten durch die Bundesnotbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie sei nicht zu beanstanden, teilten die Karlsruher Richter am Dienstag mit.
Auch die vorübergehende Beschränkung des Betriebs der Gaststätten auf die Auslieferung und den Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken als Maßnahme zur Pandemiebekämpfung sei verfassungsrechtlich gerechtfertigt gewesen. Der Gesetzgeber habe den ihm zustehenden Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum auch insoweit nicht überschritten, so das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 23. März 2022, 1 BvR 1295/21).“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Geschlossenes Restaurant, über dts Nachrichtenagentur