Nach Meinung des Bundesverbandes der Verbraucherschutzzentralen (VZBV) solle es nun auch eine „Übergewinnsteuer“ für Lebensmittelkonzerne geben. Wie stark sich der Handel und die Konzerne „bereicherten“, wird sich in den Gewinnen zeigen. Die Konzerne zahlen allerdings bereits Gewinne – unabhängig davon, ob diese höher sind als gewünscht. Das Konzept der „Übergewinnsteuer“ ist rechtlich insofern wahrscheinlich schwierig zu halten. Sonst müsste es auch „Untergewinne“ geben…
Übergewinne, „Untergewinne“ – oder sollte der Staat lieber gleich die Preise festsetzen?
„Die Vorsitzende des Bundesverbandes der Verbraucherschutzzentralen (VZBV) Ramona Pop bringt wegen der hohen Preissteigerungen im Einzelhandel eine sogenannte „Übergewinnsteuer“ für Lebensmittelkonzerne ins Spiel. „Jeder von uns kennt Produkte, bei denen die Packungsgröße reduziert und der Preis erhöht wurde“, sagte Pop der „Bild am Sonntag“.
„Ob und wie stark sich Lebensmittelkonzerne und Handel an der Krise bereichern, wird sich am Ende an ihren Gewinnen zeigen, ob es auch dort Übergewinne gibt.“ Bei den Energiekonzernen würden solche krisenbedingten „Übergewinne“ jetzt „zu Recht zumindest teilweise abgeschöpft“ und an die Verbraucher zurückgegeben, so Pop weiter. „Ich halte das für ein gutes Modell, das auch auf andere Wirtschaftsbereiche übertragbar sein könnte. Gesunde Ernährung darf keine Frage des Geldbeutels sein.“ Auch bei den Preiserhöhungen der Energieversorger sieht Pop Anzeichen für missbräuchliches Verhalten. „Die Welle an Preiserhöhungen zum 1. Januar war ziemlich gewaltig. Auffällig viele Energieversorger haben ihre Tarife so stark erhöht, dass sie über den Preisbremsen liegen“, so Pop weiter. Da komme dann oft der Zusatz: Keine Sorge, ab März gibt es Unterstützung vom Staat. „Ich erwarte vom Kartellamt, dass es streng gegen schwarze Schafe auf dem Energiemarkt und missbräuchliche Preiserhöhungen vorgeht.“ Laut Pop haben die Verbraucherzentralen im Jahr 2022 45 Abmahnverfahren gegen Energieversorger eingeleitet, das sind 23 mehr als im Jahr davor. Die Verfahren haben in 2022 bereits zu 17 Klagen geführt. Insgesamt drei Klagen der Verbraucherschutzzentralen laufen gerade gegen Streaming-Dienste wegen Verstößen gegen die Kündigungsbutton-Pflicht. „Seit Juli 2022 gelten neue Verbraucherrechte für Kündigungen von Internet-Abos. Auf der Homepage der Anbieter muss ein gut sichtbarer Kündigungs-Button zu sehen sein“, sagte Pop. „In der Praxis hat aber nur ein Bruchteil der Unternehmen das umgesetzt. Gerade in diesen Zeiten finde ich das verwerflich. Wir klagen gerade gegen die Streaming-Dienste Deezer und Sky, weil ein einfaches Kündigen bei ihnen nicht möglich ist. Besser wäre es, wenn die Bundesregierung Verstöße gegen ihre eigene Regelung auch mit Bußgeldern hinterlegen würde. Sonst wird aus der Regulierung ein zahnloser Tiger.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
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