Mittlerweile möchten 12 Unternehmen von der sogenannten Gasumlage profitieren. Verbraucherschützer – hier der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) – haben gefordert, dass die Unternehmen zu prüfen seien. Die Gasumlage solle nur jenen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, die vor der Insolvenz stehen – es ginge nicht darum, eventuelle Gewinnrückgänge wieder aufzufangen. Deshalb solle der Marktkoordinator Trading Hub Europe (THE) sehr genau prüfen, wer die Ansprüche geltend machen könne. Die Belastung der Verbraucher solle so gering wie möglich gehalten werden – und deshalb müssten alle anderen Ansprüche nachträglich gestrichen werden.
Verbraucherschützer gegen eine Verwendung der Gasumlage als Gewinnabsicherung
„Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat den Marktkoordinator Trading Hub Europe (THE) aufgefordert, die zwölf Unternehmen genau zu prüfen, die über die milliardenschwere Gasumlage Mehrkosten geltend gemacht haben. „Die Bundesregierung hat klar gesagt, dass die Gasumlage von den Unternehmen nur zur Insolvenzvermeidung in Anspruch genommen werden darf und nicht zur Absicherung von Gewinnen“, sagte VZBV-Chefin Ramona Pop am Montag.
„Wir erwarten deshalb, dass THE sehr gründlich überprüft, ob wirklich alle Unternehmen, die Ansprüche angemeldet haben, diese glaubhaft mit einer ansonsten drohenden Insolvenz begründen können.“ Alle anderen Ansprüche müssten nachträglich gestrichen werden, um die Belastung der Verbraucher so gering wie möglich zu halten, fügte Pop hinzu.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur