Die Union behauptet, dass die Beschäftigung mit dem Heizungsverbot der Ampel immer mehr bizarre Probleme an den Tag bringen würde und bezweifelt deren Rechtssicherheit. So sei nicht klar, ob die Bevorzugung von 80jährigen – die ihre Heizung durch eine Heizung alten Typs ersetzen können – gegenüber 79jährigen eine Altersdiskriminierung sei. Damit könnte sowohl das Grundgesetz wie auch das Europarecht in Frage gestellt sein.
Sind sowohl das Grundgesetz wie auch das Europarecht in Frage gestellt?
„Die Unionsfraktion hat erhebliche Zweifel an der Rechtssicherheit der geplanten Regelungen für den Austausch alter Heizungen. „Das Heizungsverbot der Ampel wird immer bizarrer, je mehr von den Plänen bekannt wird“, sagte der rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Günter Krings, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben).
Damit bezog er sich unter anderem auf Ausnahmen für Über-80-Jährige: Die Frage sei, warum etwas für einen Endsiebziger zumutbar sein solle, das für einen 80-Jährigen unzumutbar sei. Unberücksichtigt blieben hier die wirtschaftlichen Verhältnisse oder die Frage, ob ein Hauseigentümer krank oder pflegebedürftig sei. „Eine solch starre Grenze nur nach dem Geburtsjahr kann daher eine Altersdiskriminierung zulasten der Jüngeren darstellen, die sowohl das Grundgesetz als auch das Europarecht grundsätzlich ausschließt“, sagte der CDU-Politiker den Funke-Zeitungen. Nach den Plänen der Ampel-Koalition entfällt für Eigentümer, die über 80 Jahre alt sind, die Pflicht zum Umstellen der Heizung auf erneuerbare Energien. Geht ihre bisherige Öl- oder Gasheizung kaputt, kann sie wieder durch ein herkömmliches Modell ersetzt werden. Wird das Haus vererbt oder verkauft, soll dagegen das neue Recht greifen – allerdings auch mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Gasheizung, über dts Nachrichtenagentur