Nach Angaben der OECD erheben aktuell 24 Länder der Gemeinschaft Erbschafts- bzw. Nachlasssteuern. Die Einnahmen aus der Steuer sollen vergleichsweise gering sein, inklusive der Schenkungssteuern soll das Aufkommen 0,5% des Gesamtaufkommens ausmachen. Der Anteil am gesamten Steueraufkommen beläuft sich auf 0,52 %. In der Schweiz beträgt dieser Anteil 0,6 %, während in Österreich die Erbschaftssteuer inzwischen nicht mehr erhoben wird, so der Bericht.
Erleichterungen bei der Übergabe
Die OECD geht davon aus, dass die Erleichterungen bei der Übergabe von Vermögen auf „großzügige Steuerbefreiungen“ zurückzuführen seien. Die Entlastungen würden vor allem den „wohlhabendsten Haushalten“ zugutekommen. Dafür ist der progressive Charakter der Besteuerung verantwortlich – die Erbschafts- und Nachlasssteuern würden durch die progressiven Mehrbelastungen bei höheren Vermögen umgekehrt wieder deutlich steuermindernd wirken.
Hohe Freibeträge würde dafür sorgen, dass oft „beträchtliche Vermögen steuerfrei“ an nahe Verwandte übertragen werden könnten. Bestimmte Steuervergünstigungen würden die Belastung weiter mindern, dazu zählt etwa die Übertragung von Betriebsvermögen, Lebensversicherungsverträgen oder auch eine Hauptwohnung.
Schenkungen würden zudem in einer größeren Anzahl von OECD-Ländern die Steuerlast gleichfalls mindern helfen. Spitzenreiter im Ranking der steuerlich diesbezüglich günstigsten Länder ist die USA mit einem Anteil von 0,2 % bei den steuerpflichtigen Nachlässen. Es folgt Großbritannien mit einem Anteil von 3,9 %. In Belgien mit 48 % (in der Region Brüssel) sowie in der Schweiz (12,7 % im Kanton Zürich) sind die Anteile am höchsten. In Deutschland läge der Anteil bei 10,1 %.
Die Grenzbeträge, die noch steuerfrei sind, wenn an Kinder vererbt wird, seien von fast 17.000 Dollar in Belgien über fast 457.000 Dollar in Deutschland bis hin zu 11 Millionen Dollar in den USA, ausgesprochen unterschiedlich.