Die Stadtwerke in Deutschland halten offenbar die Verschiebung der Verabschiedung des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) für gut. Dies zumindest geht aus einer Mitteilung des Stadtwerke-Verbands VKU hervor, der die Parlamentsrechte gestärkt sieht. Dies sei eine Gelegenheit, um auch die Beteiligungsrechte der Verbände zu stärken, so die Mitteilung.
Werden nun die Beteiligungsrechte der Verbände zusätzlich gestärkt?
„Der Stadtwerke-Verband VKU hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) begrüßt. „Das Bundesverfassungsgericht hat die Parlamentsrechte gestärkt“, sagte VKU-Chef Ingbert Liebing der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe).
„Das wird der Deutsche Bundestag sicherlich in neue Regeln umsetzen. Das ist die Gelegenheit, auch die Beteiligungsrechte von Verbänden zu stärken, die sich in der letzten Zeit auf ein nicht mehr hinnehmbares Maß verkürzt haben“, so Liebing. „Was in Krisenzeiten nachvollziehbar ist, darf aber nicht zum Regelfall werden.“ Teilweise seien die Verbändebeteiligungen eher auf Stunden oder wenige Tage gestutzt worden. „Die Vorbereitungszeit für die Anhörung war auch für eingeladene Experten unvertretbar knapp.“ Für das Heizungsgesetz erwartet Liebing aber keine großen inhaltlichen Änderungen. „Mit der Absage an eine schnelle Sondersitzung geht das GEG in die Verlängerung bis in den September. Zugleich hat die Koalition die Ausschussbeschlussfassung bestätigt und damit deutlich gemacht, dass sie nicht in neue inhaltliche Beratungen einsteigen will“, so der VKU-Chef. „Damit ist zu erwarten, dass es im Herbst nach der Verabschiedung des GEG in der vorliegenden Form auch ein erstes Reparaturgesetz im Zusammenhang mit der Beschlussfassung des Wärmeplanungsgesetzes geben wird.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Heizungsrohre, über dts Nachrichtenagentur