Hat sich die Regierung eine spektakuläre „Lücke im Heizungsgesetz“ geleistet, die zahlreiche Haushalte ggf. nutzen können? Ein Bericht legt nahe, dass Haushalte installierte Gasheizungen auch später als geplant oder gedacht noch nutzen können.
Neue Gasheizung auch 2024 noch installieren lassen?
Worum geht es? Nach dem Gebäudeenergiegesetz müssen Haushalte, wenn sie neue Gasheizungen ab dem 1. Januar 2024 einbauen wollen (und die kommunale Wärmeplanung schon vorliegt, sie also nach Gesetz zum Einbau einer Energiequelle mit dem Anteil von 65 % an Alternativen Energien einsetzen müssen), H2-ready-Gasheizungen einbauen. Das sind Gasheizungen, die mit Wasserstoff betrieben werden können – auch wenn noch gar kein Wasserstoff verfügbar ist.
Das Wirtschaftsministerium geht davon aus, dass dies Gasheizungen sein müssen, die sich voll auf 100 % Wasserstoff-Betrieb umrüsten lassen müssen. „Das können die installierten Heizungen noch nicht“, lässt sich Thomas Engelke, „Leiter des Teams Energie und Bauen“ der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) dazu zitieren. Deshalb hat die „Berliner Zeitung“ u.a. den Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) sowie den Berliner Gasnetzbetreiber befragt.
In absehbarer Zeit, so der BDH, könnten Gasheizungen auf den Markt kommen, die sich mit geringem Kapitaleinsatz umrüsten lassen. Den Wasserstoff, der benötigt würde, gäbe es in Deutschland jedoch kaum. Dies sei „Zukunftsmusik“, so Engelke.
Jetzt kommt der besondere Punkt: Die Versorger müssten den Wasserstoff allerdings nicht selbst einkaufen (und den Haushalten dann zur Verfügung stellen), denn die Heizung bliebe an das Gasnetz angeschlossen. „Selbst, wenn der grüne Wasserstoff irgendwann in Deutschland produziert wird, wird ihn erst mal die Industrie brauchen“, so der Verweis.
Das sieht wohl auch das Wirtschaftsministerium so: „Grundsätzlich ist Wasserstoff aber kein Heizmittel, das in privaten Haushalten in relevantem Umfang in Deutschland effizient eingesetzt werden kann“.
Die Politik und die Versorger geben sich grundsätzlich zuversichtlich. Das Ministerium verweist sogar darauf, dass rechnerisch ein Nachweis über 65 % Wasserstoff-Einsatz erfolgen müsse. Nur: „Es bleibt aber die Frage, was auf die Haushalte zukommt, die H2-ready-Gasheizungen haben: Schließlich erfüllen sie die technische Forderung, nur ist der dafür benötigte Wasserstoff bei den Energielieferanten nicht ausreichend zugänglich.“
Diese Lücke ist dann für bestehende H2-ready-Lösungen noch gar nicht geschlossen. (Fast) jede Wette: Die Heizungen dürfen dann bis zum technischen Ende laufen, ohne Gewähr.