Es gibt zahlreiche Bevölkerungsgruppen, die keine Energiepreispauschale erhalten werden. Der Sozialverband VdK wehrt sich nun dagegen und möchte möglicherweise sogar dagegen klagen – so ein Bericht. Es sei nicht hinnehmbar, dass Menschen, die diese Pauschale dringend benötigten, sie nicht erhielten. Der Gleichheitsgrundsatz sei auf diese Weise verletzt, heißt es weiter.
Gleichheitsgrundsatz verletzt? VdK möchte Energiepreispauschale auch für Rentner und pflegende Angehörige
„Der Sozialverband VdK hat juristische Schritte gegen den staatlichen Energiebonus angekündigt und will mit einer Klage bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben), ihr Verband halte es „für nicht hinnehmbar, dass so viele Menschen, die es dringend bräuchten, keine Energiepreispauschale bekommen“.
Dies verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz. „Deshalb will der Sozialverband VdK auch dagegen durch alle Instanzen klagen und notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen“, sagte Bentele. Gerade arme Rentner, aber auch pflegende Angehörige sowie Menschen, die Kranken- oder Elterngeld bekämen, gingen bei der Energiepauschale leer aus, kritisierte die VdK-Präsidentin. „Wir brauchen angesichts der Preissteigerungen eine dauerhafte Entlastung aller Menschen mit kleinen oder ohne Einkommen“, sagte sie, die bislang beschlossenen, einmaligen Maßnahmen reichten nicht.
Der Bundesverband der Freien Berufe forderte für Selbstständige Nachbesserungen beim Energiebonus. „Während die Kompensation für Verbraucher und Arbeitnehmer durch Direkthilfen zu Recht sofort wirksam wird, werden Selbstständige auf die Wartebank geschoben“, sagte Verbandshauptgeschäftsführer Peter Klotzki den Funke-Zeitungen. Kompensationen für Kosten erst auf dem Weg der Steuererklärung zu leisten, führe „nicht zur direkt notwendigen Entlastung“ und sei keine Ermutigung zur Selbstständigkeit, kritisierte Klotzki. „Hier sollte die Politik nachsteuern“, sagte er.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur