Eine der großen Boulevard-Zeitungen in Deutschland kündigt einen möglichen neuen „Heizschock“ an – bezogen auf das Loch im Klimafonds, das nun das Verfassungsgericht aufgerissen hat. Diese Entwicklung ist brisant, denn die Regierung hat ein Loch offen gelassen, das derzeit niemand oder jedenfalls kaum jemand beachten dürfte.
Es fehlen 60 Mrd. Euro – und damit Mittel für die Wärmeplanung
Konkret geht es darum, dass die Regierung bis dato den Kommunen versprochen hat, bei der kommunalen Wärmeplanung einzuspringen und diese zu unterstützen. Die kommunale Wärmeplanung wiederum ist ein Teil der Wärmewende, wie das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) auch benannt wird. Dabei wird die Pflicht zur Umstellung auf ein neues Heizsystem für den Fall, das alte fossil betriebene Heizsysteme nicht mehr reparaturfähig sind, daran gebunden, ob eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.
Solange die kommunale Wärmeplanung nicht vorliegt, wird bis 2026 in größeren Kommunen (ab 100.00 Einwohner) und bis 2028 in kleineren Kommunen (darunter) diese Pflicht zum Umtausch in ein Heizsystem mit mindestens 65 % Anteil an Erneuerbaren Energien im Falle der Nicht-Reparaturfähigkeit entfallen.
Nun sieht allerdings das Gesetz auch den Fall vor, dass die kommunale Wärmeplanung überhaupt nicht kommt: “ „Gemeindegebiete, in denen (…) keine Wärmeplanung vorliegt, werden so behandelt, als läge eine Wärmeplanung vor.“
Das Problem dabei: Wenn der Bund sich aus der Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung wegen der neuen, verfassungsrechtlich quasi gebotenen Unterfinanzierung des Klimafonds zurückzieht, wird in zahlreichen Kommunen fraglich sein, ob überhaupt eine Wärmeplanung vorgenommen wird. Das bedeutet: Die Pflicht zum oben genannten Umtausch in den genannten Fällen wird einfach ohne weitere Chance auf einen Fernwärmeanschluss ohnedies dann eines Tages kommen – weil den Kommunen das Geld fehlt.