Rot-Grün in Hamburg: Immobilien-Besteuerung für reiche Grundbesitzer?

Links blinken, rechts abbiegen, ist Sozialdemokraten in den vergangenen Jahrzehnten oft vorgeworfen worden. Die Kritik scheint sich für das Bundesland Hamburg zu erneuern. Dort regiert das Modell Rot-Grün und hat aktuell einen Gesetzentwurf für die Grundsteuer vorgelegt. Der dort behandelte Entwurf des Finanzsenators Andreas Dressel ist nach einer Einschätzung auf norberthaering.de praktisch deckungsgleich mit dem bayrischen Entwurf. Dabei wurde zwar ein sogenanntes „Wohnlagenmodell“ entwickelt, heißt es. Dies jedoch sei Makulatur, weil sich in der Substanz im Vergleich zu Bayern nichts ändere.

Zwei Wohnlagen

Die Senatsverwaltung beschreibt in dem Entwurf zwei Wohnlagen. Dies sind eine „normale“ sowie eine „gute“ Wohnlage. Bei einer „normalen“ Wohnlage wird ein Rabatt in Höhe von 25 % gewährt – aber worauf? Hier wäre im Wohnlagenmodell neben der Wohnlage auch die Grundstücksfläche – zur Grundsteuer – zu erwarten.

Tatsächlich aber wir die Wohnfläche als Grundlage gewählt. Dies ist der Unterschied zum bayrischen Vorgehen. Solche Flächengrößen aber sind nach Meinung des Beitragsverfassungsrechtlich zu beanstanden. Denn eine Wertrelation zu Grundstücken lasse sich daraus nicht ableiten. Auch der Rabatt hilft als Hilfskonstruktion nicht.

Der Finanzsenator ist der Meinung, dass andernfalls eine „bodenwertbezogene Grundsteuer“ eine automatische Steuererhöhung nach sich ziehen würde. Das Argument zöge nicht. Denn Hamburg selbst kann den Hebesatz für die Berechnung der Grundsteuer bestimmen, kann also Bodenwertsteigerungen ausgleichen. Zudem wohnen gut 80 % aller Hamburger wohnten in Mehrfamilienhäusern. Die bodenwertbezogene Grundsteuer würde sich auf die zahlreichen Zahler verteilen – und dementsprechend niedrig ausfallen. Das Gesetz, so der Schluss, würde sich vor allem an die Immobilienlobby richten. Die kann sich über – relativ – niedrige Bodenwerte freuen.