Laut einem Bericht der „Welt am Sonntag“ will Wirtschaftsminister Altmaier den Stromverbrauch von Elektroautos künftig rationieren. Altmaier hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, der Stromversorger dazu verpflichten soll, Ladestrom für E-Autos abschalten zu dürfen, wenn zu wenig Strom vorhanden ist. Im „Unwirtschaftsministerium“ spricht man von „Spitzenglättung“. Ein solches Vorgehen wird in anderen Bereichen schon länger praktiziert, denn aufgrund der desaströsen Energiepolitik der Kanzlerin müssen Aluminiumhütten dulden, dass ihnen für begrenzte Zeit der Strom abgeschaltet wird, denn sie verbrauchen große Mengen an Strom, ähnlich wie Kühlhäuser.
Altmaier reicht das jedoch nicht aus. Nun soll es auch E-Autofahrern an die Rationierung gehen. Denn die Lage in den Stromnetzen ist inzwischen kritisch geworden – dank der „Energiewende“ von Frau Merkel. Diese dürfen dann nicht mehr mit Strom betankt werden, wenn zu wenig Strom in den Netzen vorhanden ist. Anstatt das Übel an der Wurzel zu packen, überlegt Unwirtschaftsminister Altmaier wo der Strom Bürgern und Industrie gekappt werden kann. Mit der Umschreibung „Spitzenglättung“ soll das Desaster der Energiepolitik der Merkel-Regierung geschönt werden.
Wie die „Welt am Sonntag“ berichtete, plant Altmaier einen entsprechenden Vorschlag zur Reform des Energiewirtschaftsgesetzes. Darin heißt es, dass „steuerbare Verbrauchseinrichtungen bis zu zwei Stunden pro Tag keinen Strom bekommen können, weil andernfalls eine Überlastung des Stromnetzes drohe. Dazu gehören Ladestationen für E-Autos und Wärmepumpen, welche zeitweilig von der Stromversorgung abgeschaltet werden können.“ Zunächst solle die Stromkappung auf zwei Stunden begrenzt werden. Doch die Rationierungszeiten könnten sich auch weiter ausdehnen.
Wie genau die sogenannte „Spitzenglättung“ erfolgen soll, steht noch nicht fest, da sich Lobbygruppen um die Rationierungszuteilung streiten. Letztlich wird die Lobbygruppe den Zuschlag erhalten, die die „besseren Argumente“ für den Unwirtschaftsminister hat. Die Spitzenglättung bleibt auf jeden Fall Gesetz, so die „Welt am Sonntag“. Nur die Definition, welchem Verbraucher der Strom abgeschaltet werden soll, ist noch offen.