Die „Rente ist sicher“, pflegte einst Norbert Blüm zu sagen. Inzwischen scheint die Rente – sinnbildlich für die Sozialkassen insgesamt – nicht so sicher zu sein. Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium geht davon aus, dass die Sozialversicherungen in wenigen Jahren an die „Grenze ihrer Finanzierbarkeit“ sein würden.
Sozialkassen in einigen Jahren leer?
„Steigende Kosten für die Altenpflege und ein wachsender Anteil pflegebedürftiger Menschen könnten die Sozialversicherung in wenigen Jahren an die Grenzen ihrer Finanzierbarkeit bringen. Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium in einem neuen Gutachten zur „Nachhaltigen Finanzierung von Pflegeleistungen“.
Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Mittwochausgabe) berichtet darüber. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung müsste dem Gutachten zufolge bis zum Jahr 2040 allein durch die steigende Zahl an Leistungsbeziehern in der Generation der sogenannten Babyboomer von derzeit 3,05 Prozent auf rund 5 Prozent des Bruttolohns steigen. Pläne der Ampelkoalition, die finanzielle Last für Pflegebedürftige über höhere Sozialkassenleistungen zu dämpfen, sind darin noch nicht berücksichtigt. Durch den zugleich absehbaren Anstieg der Renten- und Krankenkassenbeiträge sei schon auf dieser Grundlage mit einem Gesamtbeitragssatz von 49 bis 53 Prozent des Bruttolohns zu rechnen, führt der Beirat in dem Gutachten aus und warnt: „Es ist zu bezweifeln, dass die Beitragszahlenden des Jahres 2040 bereit sein werden, einen so großen Anteil ihres Arbeitseinkommens abzutreten.“
Dies bringe die Finanzierbarkeit der Sozialversicherung „insgesamt in Gefahr“. Bisher liegt der Gesamtbeitragssatz bei 40 Prozent. Ein Anstieg auf 49 Prozent würde die Beitragszahler um mindestens 140 Milliarden Euro mehr im Jahr belasten. Der Beirat, ein traditionsreiches Beratungsgremium, dem derzeit 41 Ökonomen und Juristen angehören, rät in dem Gutachten klar von einem Ausbau beitragsfinanzierter Pflegeleistungen ab.
Stattdessen empfiehlt er, eine Pflicht zum Abschluss ergänzender Privatversicherungen gegen das Pflegerisiko einzuführen. Für eine solche kapitalgedeckte Vorsorge spreche, dass damit auch noch die Angehörigen der geburtenstarken Jahrgänge 1957 bis 1969 an der Finanzierung der hohen Pflegeausgaben für ihre Generation beteiligt werden könnten. Mit einem weiteren Ausbau der Sozialversicherung hingegen würden diese Mehrausgaben erst später über höhere Beitragssätze spürbar, was dann die nachfolgende Zahlergeneration umso stärker belaste, so das Gutachten. Ein Ausbau beitragsfinanzierter Leistungen in der Pflege „würde zu einer erheblichen Umverteilung von den jüngeren zu den älteren Generationen führen und innerhalb der älteren vor allem die Vermögenden begünstigen“, warnte der Vorsitzende des Beirats, Klaus Schmidt, der Ökonomieprofessor der Ludwig-Maximilians-Universität in München ist.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Rollstühle im Krankenhaus, über dts Nachrichtenagentur