Über Wochen haben verschiedene Regierungsvertreter angekündigt, dass sie die „Übergewinne“ von Stromunternehmen abschöpfen wollten. Kritiker wandten ein, dass es nicht einfach zu ermitteln wäre, was eigentlich „Übergewinne“ sind und wer diese veranschlagt. Einem Bericht zufolge hat das Wirtschaftsministerium nun eingeräumt, dass man nicht wisse, wie hoch die „Überschusserlöse“ in den vergangenen Quartalen überhaupt ausgefallen sind. Die Abschöpfung für das vergangene Jahr würde zudem nur für den vergangenen Dezember greifen, nicht also für die Monate vorher – die allerdings wurden oft so wahrgenommen, als seien dort die höchsten Gewinne angefallen.
Doch keine rückwirkende Besteuerung von Übergewinnen …
„Die Höhe der zu erwartenden Einnahmen aus der Abschöpfung der sogenannten „Übergewinne“ von Stromerzeugern ist trotz deren Beschluss noch unklar. Das geht aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Christian Görke hervor, über die der „Spiegel“ berichtet.
Dieser hatte gefragt, wie hoch die sogenannten Überschusserlöse auf dem Strommarkt in den einzelnen Quartalen des vergangenen Jahres ausfielen. Das Bundeswirtschaftsministerium antwortete, dass das im Dezember verabschiedete Strompreisbremsengesetz zwar bestimme, wie die Überschusserlöse zu ermitteln sind: „Das Gesetz trifft jedoch keine unmittelbaren Aussagen zu deren Höhe.“ Zudem greife die Abschöpfung für das vergangene Jahr ausschließlich im Dezember. „Schätzungen zu den Überschusserlösen im Dezember 2022 liegen der Bundesregierung noch nicht vor.“ Entgegen früheren Planungen gilt die Maßnahme für Stromerzeuger nicht rückwirkend ab September oder gar März, sondern erst ab Dezember 2022. Die fehlenden Informationen zu den Überschusserlösen nannte Linken-Politiker Görke vor diesem Hintergrund „hochbrisant“. Die Stromkonzerne kämen „mit den fetten Gewinnen der letzten Monate einfach so davon – und die Bundesregierung weiß nicht mal, wie viel das ist“.
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur