Die frühere Intendantin des RBB, Patricia Schlesinger, soll einem Bericht nach nun fristlos gekündigt werden. Dies beschloss der Verwaltungsrat des Senders des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks. Diese Kündigung basiere auf einem sogenannten wichtigen Grund und würde damit dazu führen, dass es kein nachvertragliches Ruhegeld oder eine Hinterbliebenenversorgung mehr geben würde. Die konkreten Gründe für die außerordentliche fristlose Kündigung sollten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht dargestellt werden. Das Vertrauensverhältnis sei aber „nachhaltig zerstört“. Eine Abfindung für Schlesinger werde es der Erklärung nach nicht geben.
Schlesinger: Gefeuert
„Der RBB-Verwaltungsrat will den Dienstvertrag mit der bereits letzte Woche als Intendantin abberufenen Patricia Schlesinger außerordentlich und fristlos kündigen. Die Kündigung erfolge „auf der Grundlage wichtiger Gründe im Sinne des § 626 BGB“, teilte der RBB am Montag mit.
„Ihre Ansprüche auf die Zahlung von nachvertraglichem Ruhegeld sowie Hinterbliebenenversorgung werden damit widerrufen“, hieß es in einer Erklärung. „Zu den konkreten Gründen für die beschlossene außerordentliche fristlose Kündigung möchte ich mich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht äußern, da diese nunmehr zunächst Frau Schlesinger und ihrem Rechtsanwalt mitgeteilt werden. Dies ist unseres Erachtens ein Gebot des fairen Verfahrens“, sagte Dorette König, amtierende Verwaltungsratsvorsitzende. Auch der Verwaltungsrat sehe das Vertrauensverhältnis zu Schlesinger durch ihr Verhalten als „nachhaltig zerstört“ an. „Ausdrücklich möchte ich klarstellen, dass eine Abfindung für Frau Schlesinger im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung ihres Dienstverhältnisses auf der Grundlage der vorliegenden Fakten nicht in Betracht kommt“, so König.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), über dts Nachrichtenagentur