Der Deutsche Mieterbund solidarisiert sich mit dem Vorschlag der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, künftig den Wohnungstausch zwischen Senioren und jungen Familien zu ermöglichen. Es solle eine „Anspruch auf Tausch von Wohnraum zu den jeweils bestehenden Mietpreisen gesetzlich“ verankert geben.
Gesetzlich verankerter Anspruch auf Tausch von Wohnungen?
„Der Vorstoß der Linksfraktion, im Mietrecht künftig eine Option auf Wohnungstausch zwischen Senioren und jungen Familien zu verankern, wird vom Deutschen Mieterbund begrüßt. „Die Idee, im Mietrecht eine Option zum Wohnungstausch für Senioren und jungen Familien zu verankern, ist zu begrüßen und wird auch vom Deutschen Mieterbund seit Längerem in ähnlicher Form gefordert“, sagte Präsident Lukas Siebenkotten dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgabe).
Bereits heute seien die Portale großer Immobilienbörsen mit zahlreichen Tauschwohnungen bestückt, die allerdings zahlreiche rechtliche Risiken bergen würden. „Der zuständige und bisher im Mietrecht nicht in Erscheinung getretene Bundesjustizminister könnte hier Abhilfe schaffen, indem er einen Anspruch auf Tausch von Wohnraum zu den jeweils bestehenden Mietpreisen gesetzlich etablieren könnte“, forderte Siebenkotten.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Suchanzeige für Wohnungstausch, über dts Nachrichtenagentur