Einem Bericht des „Tagesspiegel“ zufolge hat Bundespharmalobbyist Jens Spahn offenbar gezielt Journalisten – unter anderem von Spiegel, Bild, Business Insider und Stern – ausforschen lassen. Die Journalisten hatten Recherchen zu seinen Immobiliengeschäften in Berlin getätigt. Dies gefällt dem „Minister“ offenbar nicht. Zuvor hatte Spahn gerichtlich Medienberichte über die Höhe des Kaufpreises seiner Villa in Berlin verbieten lassen.
Behörde soll Daten herausrücken
Der „Tagesspiegel“ behauptet nun, im Besitz eines Schreibens von Spahns Anwälten zu sein, aus dem hervorgeht, wie Spahn Journalisten ausforschen ließ. Demnach fordern Spahns Anwälte den „Tagesspiegel“ zur Herausgabe „sämtlicher Presseschreiben“ auf. Spahn habe ausdrücklich die Namen der Pressevertreter wissen wollen, die nach seinen zwei Wohnungen sowie der im vergangenen Jahr gekauften Berliner Villa gefragt hätten. Spahn möchte nicht, dass der Kaufpreis der gemeinsam mit seinem Ehemann gekauften Villa diskutiert wird.
Der „Tagesspiegel“ hatte eine entsprechende Unterlassungsklage erhalten und nun Berufung gegen das Urteil eingelegt. Nicht nur der „Tagesspiegel“ ist von der Unterlassungsaufforderung betroffen. Das Berliner Amtsgericht soll demnach umfassende Antworten auf die Frage Spahns geliefert haben, welche Journalisten Recherchen über seine Immobilien angestellt hätten.
Spahn will zudem gerichtlich auch gegen das Grundbuchamt vorgehen, weil die Behörde „erhebliche Rechtsverstöße“ begangen habe, in dem sie der Presse Auskünfte über private Immobiliengeschäfte gegeben habe, so der Bericht. Spahn bestreite jedoch, Journalisten ausforschen zu wollen. Spahn wolle lediglich „von seinem Recht als Eigentümer Gebrauch machen“, zu erfahren, „welche Dritte mit welcher Begründung“ Einsicht in das Grundbuch erhalten hätten, zitiert der „Tagesspiegel“ Spahns Anwalt Christian-Oliver Moser.