Das neue Infektionsschutzgesetz ermöglicht es den Bundesländern, strengere Infektionsschutz-Maßnahmen anzuwenden. Niedersachsen, Bayern sowie Nordrhein-Westfalen wollen davon offenbar nur sparsam Gebrauch machen. Die Ausnahmen gelten nur, wenn das Gesundheitssystem oder kritische Infrastrukturen bedroht seien, heißt es. Zu den entsprechenden Maßnahmen zählt etwa eine Maskenpflicht in öffentlichen Räumen.
Keine strengeren Maßnahmen beim aktuellen Infektionsgeschehen
„Die Flächenländer Niedersachsen, Bayern und Nordrhein-Westfalen haben angekündigt, von den neuen Möglichkeiten im Infektionsschutzgesetz nur im Ernstfall Gebrauch machen zu wollen. „Sollte das Virus keine neue, deutlich gefährlichere als die derzeit vorherrschende Omikron-Variante BA.5 hervorbringen, sehen wir dem Herbst und Winter vorsichtig optimistisch entgegen“, teilte das Land Niedersachsen der „Bild am Sonntag“ mit.
Auch Bayern verschärft nur, wenn das Gesundheitssystem oder die kritischen Infrastrukturen bedroht sind. Und aus Nordrhein-Westfalen heißt es: „Das jetzige Infektionsgeschehen würde eine Maskenpflicht in Innenräumen nicht rechtfertigen.“ Der Bundestag hat den Ländern am Donnerstag die Möglichkeit eingeräumt, strengere Maßnahmen zu beschließen, etwa eine Maskenpflicht in öffentlichen Räumen oder in der Gastronomie. Bundesweit festgeschrieben bleibt die Maskenpflicht z.B. in Fernverkehrszügen und in Arztpraxen. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes INSA für die „Bild am Sonntag“ (1.000 Befragte am Freitag) befürworten 54 Prozent die Maskenpflicht in Fernverkehrszügen und 75 Prozent in Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen. 58 Prozent sind für eine Maskenpflicht im ÖPNV.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Männer mit Maske in einer U-Bahn, über dts Nachrichtenagentur