Was für ein Kritik am obersten Verfassungsschützer. Der frühere Gründer des „Focus“, Helmut Markwort, bescheinigte Thomas Haldenwang, dieser wolle sich „als Häuptling der Denk- und Sprachpolizei profilieren. Diese Anmaßung“ würde gegen „Recht und Gesetz“ verstoßen. Sie würde gar die Meinungsfreiheit „in unserer Demokratie“ gefährden. Harter Tobak.
Harter Tobak gegen den Schützer
Zu den Grenzen der freien Meinungsäußerungen würde es Urteile des Verfassungsgerichts geben, so Markwort. Diese würden – und das ist inzwischen auch in den vergangenen Wochen des öfteren publiziert worden – zugespitzte und drastische Formulierungen erlauben.
Tatsächlich würde das Presserecht in Deutschland bedeutend sein. Die Gerichte würden in der Rechtssprechung durch eigene Kammern für die Veröffentlichungen, für den Journalismus unterstützt. Dort wird dann befunden, was rechtsduldsam und nicht -duldsam ist. Hier aber hat sich der Verfassungspräsident nach Meinung des Autors dann ja offenbar vergriffen.
Eine Behörde, die dem Innenministerium unterstellt sei, würde in diesem Bereich „nichts zu suchen“ haben.
Die Diskussion knüpft an die Debatten um das Demokratiefördergesetz. Die SPD in Person von Frau Faeser wie die Grünen in Person von Frau Paus wollen gegen die „Verhöhnung“ des Staates und/oder seiner Institutionen vorgehen. Daran knüpft die Kritik, dass diese Begriffe nicht zu operationalisieren sind. Es bleibt schwammig, wann verhöhnt wird, wann nur politisch unliebsame Äußerungen, vielleicht auch überspitzt, begangen werden oder wann schon bestehendes Recht reicht, um Aussagen zu verbieten. Die Kritik am Verfassungsschutzpräsidenten in diesem Zusammenhang ist so direkt bislang noch nicht geäußert worden – in den größeren Medien jedenfalls. Wie die Debatte sich noch fortsetzt, gilt derzeit als offen