In einer Pressekonferenz am Mittwoch, dem 28. August, stellte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erneut sein „Gesundes-Herz-Gesetz“ vor. Das Kabinett hatte dem Entwurf bereits zugestimmt, sodass dieser nun in den nächsten Wochen dem Bundestag vorgelegt werden soll. Laut Lauterbach wird das Gesetz dazu beitragen, Leben zu retten und die Gesundheitskosten zu senken.
Das muss auch sein, denn: Trotz erheblicher Gesundheitsausgaben verzeichnet Deutschland nur eine geringfügig höhere Lebenserwartung als der EU-Durchschnitt. Während die Pro-Kopf-Gesundheitskosten hierzulande bei etwa 5.000 Euro liegen, betragen sie im EU-Durchschnitt nur 3.159 Euro. Die Lebenserwartung in Deutschland beträgt 80,8 Jahre, während der EU-Durchschnitt bei 80,1 Jahren liegt. Lauterbach führt dies auf die hohe Anzahl von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zurück, die ein Drittel der Todesfälle in Deutschland ausmachen.
Das Gesetz legt einen besonderen Fokus auf die verbesserte Früherkennung von Risikofaktoren, wie beispielsweise familiäre Hypercholesterinämie. Diese genetische Veranlagung betrifft jährlich 5.000 bis 10.000 Kinder und erhöht das Risiko für Herzinfarkte und Schlaganfälle erheblich. Lauterbach plant daher, in der J1-Jugendgesundheitsuntersuchung einen spezifischen Check auf Fettstoffwechselstörungen zu integrieren. Zusätzlich sollen Erwachsene im Alter von 25, 40 und 50 Jahren regelmäßige Herz-Kreislauf-Check-Ups erhalten.
Kritik und Widerstand
Das Vorhaben, die Verschreibung von Statinen für Kinder und Jugendliche zu erleichtern, stieß auf starken Widerstand. CDU-Gesundheitssprecher Tino Sorge bezeichnete den Ansatz als „hilflos“ und warnte vor unvorhersehbaren Folgen. Er plädiert stattdessen für gesündere Ernährung, mehr Sport- und Bewegungsangebote sowie eine intensivere Aufklärung in Schulen und Kitas.
Auch Krankenkassen und der Verband der Kassenärzte äußerten Bedenken. Sie kritisieren, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der Richtlinien für die medizinische Versorgung erstellt, in diesem Prozess übergangen wurde. Lauterbach entgegnete, dass die aktuellen Richtlinien für die Verschreibung von Statinen veraltet seien und eine „massive Unterversorgung“ bestehe.
Lauterbach rechnet nicht mit erheblichen Mehrkosten durch das Gesetz. Die Finanzierung soll durch Umschichtungen aus ineffektiven Programmen erfolgen. Er lobte die Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie und verwies auf erfolgreiche Beispiele aus Großbritannien, Spanien und Frankreich, wo ähnliche Programme die Zahl der Todesfälle durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen um bis zu 50 Prozent reduzieren konnten.