Die kürzlich verabschiedete Grundgesetzänderung zur Klimaneutralität wurde von den Grünen begleitet mit den Worten „Grün wirkt“ (so Robert Habeck). Doch dies ist wohl nicht ganz richtig, ein „Ziel“ im Grundgesetz ist die Formulierung nicht.
Doch kein Ziel im Grundgesetz!
Zunächst scheint der neue Passus das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 festzuschreiben, doch bei näherer Analyse zeigt sich, dass es sich um einen zahnlosen Tiger handelt. Tatsächlich erlaubt der Passus lediglich die Aufnahme von Krediten in Höhe von 500 Milliarden Euro für „zusätzliche Investitionen“. Die Verbindung zur Klimaneutralität ist so vage formuliert, dass sie praktisch keine bindende Wirkung hat.
Rechtsexperten wie Professor Christian Calliess von der Freien Universität Berlin und der Münchner Staatsrechtler Martin Burgi kritisieren die überzogenen Interpretationen der Grünen. Calliess betont, dass es sich um eine finanzverfassungsrechtliche Vorschrift handelt, während Burgi klarstellt, dass keine Behörde oder Gericht auf Basis dieser Regelung klimaschädliche Aktivitäten verhindern kann.
Besonders problematisch ist die Situation beim Militär: Ein Leopard-2-Panzer verbraucht über vier Liter Diesel pro Kilometer und stößt dabei 1,5 Kilogramm CO₂ aus. Ein F-35-Kampfjet emittiert pro Einsatz knapp 28 Tonnen Treibhausgas. Laut der Wissenschaftsorganisation „Scientists for Global Responsibility“ sind Armeen weltweit für etwa fünf Prozent der schädlichen Emissionen verantwortlich.
Die Realität zeigt, dass die Verankerung der Klimaneutralität im Grundgesetz eine geschickte Mogelpackung ist. Friedrich Merz hat betont, dass die Union „weiterhin nicht für eine Fortsetzung rot-grüner Politik“ zur Verfügung steht. Die Formulierung lässt genügend Spielraum für nahezu beliebige Verwendung der Mittel, wobei jedoch unbedingt keine Rolle gespielt werden muss.
Dennoch wird man versuchen, sich in Klagen darauf zu stützen.