Die kommunale Wärmeplanung sieht nach den jüngsten Gesetzesvorhaben auch eine Datenerhebung zu den Verbrauchspunkten in Haushalten vor. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) nun warnte davor. Auf eine umfangreiche Datenerhebung solle verzichtet werden, da diese kaum handhabbar wäre, zumal für Besitzer von Einfamilienhäuser sowie Kleinvermieter.
Kleinvermieter und Eigentümer von Einfamilienhäuser: Handhabung der Datenerhebung kaum möglich
„Beim Gesetzesvorhaben zur kommunalen Wärmeplanung warnt der Immobilienverband Deutschland (IVD) vor einer langwierigen Datenerhebung. „Um die Wärmeplanung ohne Verzögerung zu ermöglichen, sollte auf eine umfangreiche Datenabfrage bei den Immobilieneigentümern verzichtet werden, eine gebäudescharfe Datenerhebung im Vorfeld der kommunalen Wärmeplanung, wie sie im Gesetzentwurf vorgesehen ist, wäre insbesondere für die Besitzer von Einfamilienhäusern und Kleinvermieter kaum handhabbar“, sagte IVD-Bundesgeschäftsführerin Carolin Hegenbarth den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben).
Die Bundesregierung müsse eine „sachgerechte und zügige Beratung“ des Wärmeplanungsgesetzes vornehmen. „Immobilieneigentümer brauchen die Wärmeplanung als Orientierung, bevor sie entscheiden, welche Technik zur Wärmeversorgung sie wählen, um die im Gebäudeenergiegesetz festgelegten Pflichten zu erfüllen“, mahnte Hegenbarth.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Wärmepumpe, über dts Nachrichtenagentur