Robert Habeck hat sich als Mahner präsentiert. Der Wirtschafts- und Klimaschutzminister warnt nun vor „steigenden Energiepreisen“, nachdem das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bekannt geworden ist. Erstaunlich. Denn der Wirtschaftsminister muss gewusst haben, dass ein solches Urteil folgen kann. Die Warnungen waren unter anderem von Sachverständigen schon Ende 2022 ausgesprochen worden. Es wäre wahrscheinlich angemessen – gewesen -, wenn der Minister also frühzeitig davor gewarnt hätte, dass die Energiepreise steigen können.
Warnung, als wenn die Regierung überrascht ist
Die Warnung also wirkt so, als sei die Regierung von der Entwicklung überrascht. Das ist an sich kaum vorstellbar, denn sie hat u.a. auch durch den Ausstieg aus der Atomenergie die Optionen, Energie produzieren zu können, verringert. LNG-Flüssiggas, das jetzt verstärkt aus z. B. Nordamerika importiert wird, ist schon wegen der Marktsituation, aber auch wegen der weiten Transportwege deutlich teurer als die bisherigen Gaslösungen es sein könnten.
Habeck aber warnt – erst – jetzt: „Sollten wir in eine Krise reingeraten, werden wir die Gas- und die Strompreisbremse nicht mehr ziehen können“, weiß der Wirtschaftsminister. Hintergrund dieser Warnung ist wiederum der Umstand, dass das Verfassungsgerichtsurteil mutmaßlich nicht nur für den Klima-Transformationsfonds bedeutend ist. Habeck selbst geht davon aus, dieses sei auch für den größeren Wirtschaftsstabilisierungsfonds anwendbar bzw. müsse angewandt werden (aus juristischer Sicht). Im Grunde beziehe sich das Urteil „auf alle Fonds, die aufgesetzt wurden und die überjährig sind“. Das Wort „überjährig“ meint: Fonds, die nicht nur für ein Kalenderjahr aufgelegt worden waren.
Wo wird die Regierung nun sparen? Wird sie überhaupt sparen? Die Schuldenbremse jedenfalls wird wohl nicht gelockert.