Habeck gibt Unterlassungserklärungsverpflichtung an BSW ab – Rückzugsgefecht?

Robert Habeck hatte im Wahlkampf in Dresden anklingen lassen, AfD und BSW würden aus Russland bezahlt. Das BSW hat sich juristisch dagegen gewehrt und Habeck hat nun eine Unterlassungsverpflichtungserklärung dazu abgegeben. Dem Schreiben seiner Anwälte, aus dem die „SZ“ berichtet, enthält den Verweis darauf, es könne der Eindruck entstanden sein, dies sei eine Tatsachenbehauptung. Wortwörtlich rudert der Anwalt zurück, so zitiert die „Berliner Zeitung„: Habeck habe bei seinen „in freier Rede“ getätigten Äußerungen zur „zweifelhaften Herkunft“ der Gelder für das BSW Sätze gesagt, die „möglicherweise als Tatsachenbehauptungen missverstanden werden konnten, aber eine politische Einschätzung zum Ausdruck bringen sollten“.

Habeck fühlt sich offenbar missverstanden

Also: Der Minister fühlt sich offenbar missverstanden. Er habe, wenn die Worte richtig zu interpretieren sind, keine Tatsachen behauptet, die er nun belegen müsste, sondern offenbar so etwas wie eine Meinung kundgetan. Das ist zumindest nach Meinung des BSW unglaubwürdig. Die ganze Person sei unglaubwürdig, so Sevim Dagdelen.

Die beschwerte sich vielmehr über Habeck: „Das Schlimme ist, dass er sein Amt als Wirtschaftsminister nutzt, um seine eigenen Lügen zu verbreiten. Es ist gut, dass hier jetzt die Gerichte den Fake News des Kinderbuchautors einen Riegel vorschieben.“

Der Vorwurf aus dem BSW also lautet: Habeck habe Fake News verbreitet und Lügen. Dabei, um noch einmal die Anwälte sinngemäß zu zitieren, wären dies doch keine Tatsachenbehauptungen gewesen. Sondern die „freie Rede“ und Äußerungen zu einer „zweifelhaften Herkunft“. Also eine Verdachtsmeinung. Oder so etwas. Die Grünen, namentlich z. B. Robert Habeck, lassen demgegenüber viele Äußerungen in den sozialen Medien anzeigen.