Der nationale Emissionshandel für CO-2-Zertifikate soll nach dem Willen der FDP vorgezogen werden. Damit würde im Heizungsgesetz auf Verbote und Vorschriften ggf. verzichtet werden können, so der Fraktionsvize der FDP im Bundestag, Lukas Köhler.
Verbote und Vorschriften im Heizungsgesetz sollen entfallen
„Die FDP erwartet ein Vorziehen des nationalen CO2-Emissionshandels für die Sektoren Gebäude und Verkehr von 2026 auf Anfang 2024. „Wir sind zuversichtlich, dass wir den nationalen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr auf den 1. Januar 2024 vorziehen können parallel zu der Einigung über das Gebäudeenergiegesetz“, sagte FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe).
„Das wird dann zusätzliche Anreize für Bürger und Unternehmen bedeuten, sich klimafreundliche Heizungen und Autos anzuschaffen – und wir können dementsprechend im Heizungsgesetz grundsätzlich auf Verbote und Vorschriften verzichten“, sagte der FDP-Politiker. Der Emissionshandel wird seit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) auch für Gebäude und Verkehr geregelt. Es schreibt für jede emittierte Tonne CO2 einen Preis fest. Diese zusätzliche C02-Abgabe sorgt für eine kontinuierliche Erhöhung der Preise fürs Heizen und im Verkehrssektor.
Damit wird für Verbraucher ein Anreiz geschaffen, auf klimafreundliche Technologien umzustellen, also etwa auf elektrische Wärmepumpen oder auf E-Autos. Der festgelegte CO2-Preis für die Sektoren Wärme und Verkehr beträgt aktuell 30 Euro je Tonne. Im nächsten Jahr sind es 35 Euro, im Jahr 2025 beträgt der Wert 45 Euro. Ab 2026 soll die feste CO2-Bepreisung in einem Emissionshandel mit einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro übergehen. Die FDP dringt darauf, den Übergang zum Emissionshandel von 2026 auf 2024 vorzuziehen.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Gerüstbau für Wärmedämmung, über dts Nachrichtenagentur
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