Ein demokratisches Auslaufmodell namens Meinungsfreiheit

Als US-Vizepräsident J.D. Vance vor wenigen Wochen auf der Münchner Sicherheitskonferenz sprach, war eine seiner Grundthesen, dass Europa derzeit nicht so sehr äußere Gefahren, sondern vielmehr den inneren Zerfall fürchten müsse, weil es sich zunehmend von den Werten und Prinzipien abwendet, die es einst stark, modern und widerstandsfähig gemacht hatten.

Einer dieser Werte ist das Recht auf freie Meinungsäußerung. Offiziell ist dieses Recht auch heute noch Stand der Dinge. Inoffiziell und mit aktiver Billigung der derzeit politisch Verantwortlichen wird dieses Recht allerdings zunehmend unterhöhlt und damit faktisch außer Kraft gesetzt.

Zwar wird noch niemand verhaftet, wie dies in anderen Teilen der Welt bereits seit Jahren mit Erfolg praktiziert wird. Doch das heißt längst noch nicht, dass jede freie Rede gewollt, gewünscht oder respektiert wird. Wird den politisch Handelnden beispielsweise die Kompetenz, vernünftige Gesetze zu machen, abgestritten oder ganz allgemein an ihrem Sachverstand gezweifelt, steht morgens um sechs plötzlich die Staatsanwaltschaft vor der Tür oder es gibt eine Anzeige wegen Beleidigung.

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Einschüchterung als Einstieg in die „freiwillige“ Schweigespirale

Sobald Fälle wie diese allgemein bekannt werden, beginnt das große allgemeine Schweigen und wer meint, etwas zu sagen zu haben, überlegt sich im Vorfeld sehr genau, ob er es sagen will und wenn ja, was er noch sagen will. Das Recht auf freie Meinungsäußerung nimmt der deutsche Staat niemandem. Er verteidigt es aber auch nicht, wenn den Regierenden die Inhalte der Meinungsäußerung nicht behagen.

Stillschweigend zuzusehen, wie Bürger, die es gewagt haben, eine abweichende Meinung frei zu äußern, anschließend gesellschaftlich und/oder wirtschaftlich kaltgestellt werden, ist keine Verteidigung der Meinungsfreiheit. Erfolgen diese Angriffe auf die sich frei äußernden Bürger durch vom Staat alimentierte Organisationen, muss sogar davon ausgegangen werden, dass die herrschenden politischen Parteien nicht nur die Meinungsfreiheit nicht verteidigen, sondern sie vielmehr aktiv und gezielt beseitigen wollen.

„Die Meinungsfreiheit ist für eine freiheitlich-demokratische Ordnung konstituierend, sie schützt auch provokante, überspitzte und sogar falsche Aussagen – soweit sie als Meinungen anzusehen sind“, urteilte einst das Bundesverfassungsgericht – BVerfGE 90, 241 (247). Was das oberste deutsche Gericht entscheidet, ist das Eine, was die deutsche Berufspolitik aus diesem Urteil macht, ist das Andere. Dumm nur, dass zwischen beiden mittlerweile Welten klaffen.

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