Das WEF in Davos warnte vor „Desinformation“. Dies ist eine der großen Gefahren für die Menschheit, so die Organisation der sogenannten Eliten, wie Kritiker die Gruppierung nennen. Nun allerdings ist die EU in der Bekämpfung der „Desinformation“ offenbar einen Schritt weiter. Es soll einen – so heißt es – „beispiellosen staatlichen Zensurapparat für das Internet“ aufbauen. Schon im Februar geht es los!
„Zensurapparat“: Darum geht es
Der „Digital Services Act“, abgekürzt DSA, soll dafür sorgen, dass Europa „fit für das digitale Zeitalter“ werden soll. Das ist insofern überraschend, als die EU für den Ausbau der Digitalisierung nicht zentral verantwortlich ist – herrscht hier überhaupt Regelungsbedarf? Nach Auffassung der EU offenbar schon. Die EU lässt wissen:
„Ein einziges Regelwerk für die ganze EU für einen sichereren und offenen digitalen Raum, in dem europäische Werte im Mittelpunkt stehen“. Damit steht der DAS nicht allein. Der Act soll demnach zusammen mit dem „Digital Market Act“ (DMA) wirken. Worum geht es? Die Internetplattformen sollen „transparent und rechenschaftspflichtig“ werden. Dies diene dem Schutz der Meinungsfreiheit.
Die EU meint, die Internetplattformen würden auch Desinformation „streuen“ und beschreibt quasi als ihren Arbeitsauftrag: „Diese Herausforderungen und die Art und Weise wie Plattformen sie angehen, haben erhebliche Auswirkungen auf die Grundrechte im Internet“. „Grundrechte im Internet“?
Die Wahl der Sprache irritiert. „Grundrechte“ sind in der Regel so definiert, dass sie den Menschen vor dem Staat schützen – in Deutschland. Das Grundgesetz ist ein Schutzrecht – zum Beispiel das der Würde des Menschen – gegen den Staat. Das weiß und vertritt so jeder Staatsrechtler. Wenn es überhaupt ein „Grundrecht“ im Internet zu verteidigen gilt, dann sicher nicht gegen private Plattformen – dem üblichen Sprachverständnis nach, sondern gegen den Staat und die transnationalen Behörden.
Aufgegriffen wird hier das, was die „Hosting-Dienste“ machen, Facebook, Twitter sowie Instagram. Zudem würden die großen Suchmaschinen massive Pflichten haben. Es geht um die Verbreitung oder das Verhindern der Verbreitung „rechtswidriger Inhalte“. Diese Inhalte stehen im Fokus, so weit diese die Grundrechte, die Debattenkultur oder die Wahlen beeinträchtigen könnten – die EU behält sich hier tatsächlich keine konkreten Ausgestaltungen, sondern vielmehr die Deutungshoheit. Mit allen Konsequenzen: Strafen, Strafandrohungen und Sanktionen nach – jedenfalls im weiteren Sinne – Gusto der EU.
Achtung: „Erwägungspunkt 91“ sieht vor, dass in Krisenzeiten ein besonderer Einfluss auf die Betreiber der großen Online-Plattformen herrschen könne. Nach Gusto der EU – oder wie ist dies zu verstehen?
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