Die Wirtschaft hat sich nach Meinung von Beobachtern bis dato erstaunlich zurückhaltend gezeigt, wenn es um Klagen oder andere rechtliche Schritte gegen die zahllosen Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus ging. Vor kurzem allerdings hat der Anwalt Klaus Nieding laut „Wirtschaftswoche“ immerhin eine „dreistellige Zahl von Mandanten“ an der Hand. Er meint, es gäbe bald die „größte Klagewelle, die Deutschland je gesehen hat“. Fraglich scheint, ob die nächsten Schließungen, die jetzt zu erwarten sind, die Situation nicht noch verschärfen.
Einschränkungen und Entschädigungen
Ein Teil der Klagen werde sich gegen die Einschränkungen des Geschäfts insgesamt beziehen. Dem fehlt, so die Anmerkung dieser Redaktion, in vielen Fällen auf Basis der zweifelhaften Diagnostik einer Epidemie möglicherweise die rechtliche Grundlage. Die andere Klagerichtung bezieht sich auf die Entschädigungen, die Unternehmen für den Schaden verlangen (werden), der zu erwarten ist und der schon entstanden war.
Immerhin haben Kläger vor Gericht im Zuge der Corona-Zeit schon zahlreiche Klagen erfolgreich vor Gericht durchsetzen können. Dazu zählt etwa die Klage gegen die Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg. Diese Klage ist erfolgreich gewesen.
Ein Richter ist sogar vor das Verfassungsgericht gezogen. Er sieht derzeit die „größte Krise für das Grundgesetz“. Wenn sich dieser Richter mit seiner Klage durchsetzt, hätte dies erhebliche Folgewirkungen auf alle Anordnungen, die aus dieser Linie getroffen worden sind. Dann wären möglicherweise auch zivilrechtlichen Klagen auf Schadenersatz Tür und Tor geöffnet.
Noch aber zeigt sich die Wirtschaft vergleichsweise zahm. Die größten wahrnehmbaren Meldungen kommen aus dem DeHoGa, dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband. Der verweist immer wieder darauf, dass er sich nicht als Leugner-Verband sieht, aber zahlreiche Maßnahmen getroffen hätte, um Infektionshotspots auszuschließen. Die deutsche Politik reagiert – anders als etwa Schweden – weiterhin kaum auf die massiven Beschwerden.