Sie erinnern sich: Vor kurzem hat Robert Habeck eingestanden, die Wärmewende sei „nur“ ein Test gewesen, wie weit man gehen kann beim Klimaschutz. Alles nicht so ernst, oder? Nun warnt die DGB-Chefin, nun warnt Yasmin Fahimi vor Überforderung.
Warum? Die Politik habe die soziale Seite unterschätzt. Die Menschen würden sehen, dass Arbeitsplätze in Gefahr seien und/oder die privaten Kosten steigen würden. Daher müssten „wir“ … „darüber sprechen, ob das Transformationstempo in jedem Fall realistisch und durchzuhalten ist. Oder ob manche Zielsetzhungen nicht besser über einen längeren Zeitraum gestreckt werden könnten“, so die DGB-Chefin. Dennoch solle die Gesellschaft das Gesamtziel, die Klimaneutralität 2045, weiter verfolgen.
Ob sich das mit Habecks Analyse verträgt? Der hatte ja wie oben beschrieben von einem „Test“ gesprochen und davon, er sei zu weit gegangen.
Konkret:
Robert Habeck hatte sein „Heizungsgesetz“ im Nachhinein als „Test“ beschrieben, mit dem sich zeigen sollte, wie weit die Menschen gingen, wenn es um konkreten Klimaschutz ginge. Diese Aussage vom Wochenende hat für massive Kritik gesorgt. So hat jetzt allerdings die Union gefordert, aus den Worten müssten „Taten“ folgen. Das Heizungsgesetz sollte abgeschafft werden.
Die Wirtschaft, so weit sie betroffen ist, beschwert sich gleichfalls: Die Bevölkerung wäre „enorm verunsichert“ worden, so der „Hauptgeschäftsführer Zentralverband Sanitär Heizung Klima“, Helmut Bramann.
Der „Test“ scheint ohnehin nicht besonders gut zu funktionieren. Die Zahl der Heizungsverkäufe ist rückläufig, wie sich seit Monaten zeigt.
Bei Habecks Aussage ging es um den folgenden Sachverhalt.
Robert Habeck hat auf einer Veranstaltung zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes offenbar, wie er das „Heizungsgesetz“ (nun) einschätzt. Er meinte: „Ich bin zu weit gegangen“. „Die Debatte um das Gebäudeenergiegesetz, also wie heizen wir in Zukunft, war ja auch ehrlicherweise ein Test, wie weit die Gesellschaft bereit ist, Klimaschutz — wenn er konkret wird — zu tragen.“
Die Aussage hat erstaunlich wenig Resonanz erzeugt. Denn zum einen dürften sich die Menschen in der Regel darüber wundern, dass an ihnen herumexperimentiert wird. Zum anderen wurde nicht angekündigt, dass und wie dieses Gesetz ggf. noch einmal angepasst wird. Denn die Folgen für viele Hauseigentümer werden noch immer dramatisch sein – wenngleich teils mit etwas Verspätung. Denn die Heizsysteme müssen erst dann angepasst werden, wenn klar ist, dass es keine Versorgung mit Nah- oder Fernwärme gibt und die fossil betriebenen Systeme kaputt sind.
Noch immer gilt die Spekulation, dass dieses Gesetz sehr teuer wird:
„Seit dem 1. Januar nun gilt das sogenannte Heizungsgesetz, das „GEG“. Die Kosten dürften hoch sein – für alle Beteiligten. Denn auch der Staat gibt nur das Geld der Bürgerinnen und Bürger aus. Das wird teuer, wie wir festgestellt haben.
Nun hat einem Bericht nach das Wirtschaftsministerium von Robert Habeck einen – Bild- – Bericht zurückgewiesen, wonach der Heizungsaustausch insgesamt für die Menschen deutlich teurer wird als gedacht.
Wie teuer wird es werden?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht einen sogenannten „Erfüllungsaufwand“ vor, der allerdings auf Schätzungen beruht. Im Kern also behauptet das Gesetz bestimmte Kosten, die mit den Maßnahmen einhergehen.
Dem hat nun die „Bild“ widersprochen und beruft sich auf Daten der Leipziger Stadtwerke. Die Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums bezieht sich auf die „Unklarheit“. „Die Prognose der Stadt Leipzig liegt uns nicht vor. Welche Maßnahmen und Kosten hier angenommen werden und ob diese tatsächlich der Wärmeversorgung zuzurechnen sind und wer die Investitionen tätigen soll, ist daher völlig unklar“.
Dabei sei der „Bild“ ein methodischer Fehler unterlaufen. Die habe die Kosten aus den Folgen des Gebäudeenergiegesetzes und der kommunalen Wärmeplanung zusammengezählt. Das sei so nicht statthaft. Daher sei die von der Zeitung genannte „Summe von 1 Billiarde Euro“ (wohl 1 Billion Euro, d. Red.) Gesamtaufwand für die Bürger (…) aus Sicht des Wirtschaftsministeriums (…) nicht nachvollziehbar“.
Zudem dürften die Zahlen aus Leipzig nicht auf das gesamte Bundesgebiet übertragen werden, dafür seien die Unterschiede der Regionen zu groß. Auch habe die Stadt Leipzig selbst die Darstellung schon zurückgewiesen.
Das Wirtschaftsministerium jedenfalls rechnet anders: „Erfüllungsaufwand“ – also die Kosten pro Gebäude – sei nur, in die „Sachkosten pro Fall mit der Anzahl der Fälle“ multipliziert werde. Die „Kosten für die Transformation des Energiesystems sind nicht erfasst.“ Also das Drumherum.“