Die Geldwäschebekämpfung in Deutschland ist nach Meinung des Deutschen Richterbundes (DRB) nicht effektiv genug. So wäre die sogenannte Zoll-Spezialeinheit FIU ein Flaschenhals bei der Strafverfolgung.
Richterbund: Zoll-Spezialeinheit FIU ist der Flaschenhals
„Der Deutsche Richterbund (DRB) bemängelt, dass in Deutschland zu wenig gegen Geldwäsche getan wird. „Die Geldwäschebekämpfung ist in Deutschland nicht effektiv genug: Die Zoll-Spezialeinheit FIU erweist sich immer wieder als Flaschenhals bei der Strafverfolgung“, sagte DRB-Geschäftsführer Sven Rebehn der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitagsausgabe).
„Seit Jahren kommen von dort zu wenige relevante Fälle bei den Staatsanwaltschaften an, obwohl die Verdachtsmeldungen von Banken, Versicherungen oder Notaren an die FIU steigen“, so Rebehn. Der Richterbund reagierte auf Medienberichte, wonach nur rund die Hälfte der gemeldeten Verdachtsfälle durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) an die entsprechenden Behörden weitergegeben wurden. Rebehn fordert deshalb, dass die Ampel den Rechtsstaat im Kampf gegen Geldwäsche „dringend schlagkräftiger“ aufstellt. Schärfere Gesetze oder neue Behörden müssten dazu jedoch nicht geschaffen werden.
Stattdessen müssten laut dem Juristen „deutlich mehr spezialisierte Finanzermittler und bundesweit einige Hundert zusätzliche Staatsanwälte, Rechtspfleger und Richter“ eingestellt werden. Die zusätzlichen Kosten für weiteres Personal sind für den DRB-Vorsitzenden indes kein Gegenargument: „Das Geld für zusätzliche Strafverfolger wäre angesichts von geschätzten 100 Milliarden Euro, die in Deutschland jedes Jahr unentdeckt reingewaschen werden, gut und gewinnbringend investiert.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Justicia, über dts Nachrichtenagentur