Der sogenannte Smartmeter, der Heiz- und Stromzähler in Deutschland digitalisieren soll, verspricht keinen Nutzen.
Das hatten wir vor kurzem berichtet. Nun stoppt ein Gericht die Habeck-Pflicht zum Einbau: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster ist dazu eingeschritten. Mit dem Smartmeter sollten die Zählerstände automatisiert an die Produzenten übermittelt werden – und umgekehrt wäre es auch möglich, den Stromverbrauch je nach Lage der Versorgung zu steuern. Eine entsprechende Verfügung zur Lizenzierung dieser Stromzähler durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aber ist nun offenbar „voraussichtlich rechtswidrig„.
Darum geht es bei der Diskussion um die Kosten- und Nutzenabwägung:
Dies jedenfalls zeigt der österreichische Rechnungshof in einer Studie. Hohen Kosten stünde „kein Nutzen“ für Verbraucher gegenüber. Der Rechnungshof sieht durch die Kosten in Österreich eine Belastung für die privaten Haushalte in Höhe von über 2 Mrd. Euro – die würden indes nicht „merklich davon profitieren“. Wohlgemerkt: Es handelt sich nicht um eine Modell-Annahme, sondern um reale Daten aus der Praxis, die schon erhoben worden sind. Die Studie des Rechnungshofes in Österreich ist ein Prüfbericht, aus dem hervorgeht:
Die sogenannten smarten Funktionen sind weitgehend unbenutzt geblieben, heißt es.
In Deutschland treibt Robert Habeck allerdings die Digitalisierung der Heiz- und Stromzähler voran. Unter anderem mit dem Argument, diese sollten das Stromnetz entlasten. Dazu kommt: Auch wären sie günstig. Dies ist ggf. nicht ganz richtig, denn wenn die Geräte eingebaut sind, wird es auch regelmäßig neue Kosten geben. Sei es drum. Die Hauptkritik zielt darauf ab, dass mit den Geräten das Privatverhalten der Bürger kontrolliert werden könne.
Es würden gesundheitliche Bedenken dazukommen, heißt es. Denn: Von den Smartmetern ginge eine zusätzliche, kontinuierliche Strahlenbelastung aus, von der wir indes an anderer Stelle schon berichtet haben.
Digitale Welle geht durch das Land
Diese digitale Welle nun rollt seit 2020 durch das Land. Sie würde den „Menschen mit den Mitteln des Zwangs verordnet“ werden, heißt es. Denn seit Einführung müssen die Haushalte deren Strom- und Heizzähler Schritt für Schritt gegen die digitalen „Exemplare“ austauschen lassen. Sie müssen die Umrüstung erdulden, Einzelne sind sogar dazu verpflichtet, einen Smartmeter hinzunehmen.
Das sind Messsysteme, die Daten des Strom- und Heizungsverbrauchs speichern und diese per Funk an den Messstellenbetreiber weiterleiten. Der wird sie dann an das Versorgungsunternehmen weiterreichen.
Weniger bekannt: Diese Smartmeter sind nicht nur in der Lage, die Daten abzugeben. Sie können auch Daten empfangen. Das wiederum ist eine Rückkoppelung, die sich viele Haushalte nicht wünschen würden.
Gezwungen zum Einbau sind a) Haushalte, die mehr als 6.000 KWh pro Jahr verbrauchen, b) Haushalte, die stromerzeugende Anlagen betreiben, also typischerweise Photovoltaikanlagen, die eine Nennleistung von über 7 KWh haben und Haushalte mit „einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung wie Wärmepumpen“. Faktisch also in Zukunft im Idealfall „alle“ Haushalte. Die Smartmeter bieten dann wie beschrieben auch den Zugriff auf den Datenempfang von außen…