Der sogenannte Klimatransformationsfonds der Ampel steht auf dem Prüfstand und auf dem Spiel. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der – umgangssprachlich – Pandemie-Topf, der nicht ausgenutzt worden ist, nicht einfach durch die Regierung auf den Klimatransformationsfonds übertragen werden durfte.
Es fehlen 60 Milliarden Euro – was wird passieren?
Die Ampel-Regierung hatte mit dem Geld geplant und einen Nachtragshaushalt für 2021 aufgestellt. Nun ist die Verwendung des Geldes nicht mehr möglich. Dies richtet sich vor allem an die Zukunft. Die bis dato nicht abgerufenen Kredite (die 60 Milliarden Euro sind eine Kreditermächtigung für den Staat – im Kern Sonderschulden, die dieser aufnehmen darf), kann der Staat nicht mehr abrufen.
Dies hat Finanzminister Lindner in einer Pressekonferenz auch bestätigt – d. h., dieses Geld würde künftig fehlen. Das Verfassungsgericht bremste die Ampelregierung dahingehend aus, dass es um die Wirksamkeit der Schuldenbremse gehe, also darum, dass die auch in Zukunft funktioniert.
Der Staat – auch dies in freier Interpretation – kann nicht einfach mit Schuldentöpfen, die umfirmiert werden, neue Darlehen aufnehmen. SPD, FDP und Grüne wollen oder wollten das Geld für den „Klima- und Transformationsfonds“ einsetzen.
Dieser Fonds ist wiederum ein wichtiges Element in der Energiewende. Modernisierungsfinanzierungen oder -subventionen an Haushalte für die Gebäudesanierung würden aus diesem Topf bezahlt.
Dennoch dürfte die Regierung nun nach anderen Geldquellen suchen, um diese Unterstützung zu finanzieren. Leere Versprechungen hat sie auch nicht vorgenommen – denn das Verfassungsgericht hatte schon im November 2022 in einer vorläufigen Eilentscheidung dem Verfahren der Ampel Zustimmung signalisiert. Die Begründung: Das Ganze könne nicht einfach gestoppt werden. Wenn dann in der Hauptsache dafür entschieden werde, wäre der Schaden durch Erhöhungen von Strompreisen (als Beispiel) hoch.
Nun wird in dieser Angelegenheit noch einiges auf die Menschen zukommen.