Die sogenannte Cum-Ex-Affäre ist noch nicht beendet. Olaf Scholz als früherer Erster Bürgermeister von Hamburg wird in vielen Berichten noch verdächtigt, damals der Warburg Bank Steuerersparnisse ermöglicht zu haben. Nun ist die Situation verworren: Die zunächst weitgehend entmachtete Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker soll nun in NRW doch weiter ermitteln. Noch vor wenigen Wochen hat etwa das Handelsblatt geschrieben: „Neuer Behördenleiter will Deutschlands wichtigste Cum-Ex-Ermittlerin entmachten“. Der grüne Justizminister Benjamin Limbach habe sich diese Umbesetzung ausgedacht, er wollte die Strafverfolgungsbehörde neu ordnen.
Neue Ordnung im Ermittlungsverfahren
Limbach wollte wohl die Hauptabteilung von Brorhilker teilen. Sie hätte das „halbe Team“ im Kampf gegen die Steuerhinterziehung verloren, heißt es. Die Neubesetzung habe das Handelsblatt kommentiert: „Viele Banker dürften aufatmen“.
Zudem haben die ersten sieben Gerichtsverfahren durchgehend damit geendet, dass die Angeklagten zu Gefängnisstrafen verurteilt worden sind. Die „große Beschwichtigung von der vielleicht nicht legitimen, aber doch legalen Cum-Ex-Praxis“ habe der BGH 2021 beendet. Dieses Verfahren richte sich nicht mehr nur gegen den Warburg-Bankenchef Christian Olearius, sondern auch gegen die „Society“ von Hamburg. Die hängt dieser Intention nach mitten drin, wie die Spitzen der SPD von Hamburg bis zu Kanzler Olaf Scholz.
Nun allerdings würde der Untersuchungsausschuss in Hamburg selbst neue Erkenntnisse nahelegen, die kaum zu verhindern seien. Die „massive Kritik“ habe daher auch Limbach unter Druck gesetzt. Er rudere nun zurück und wollte „von der Umstrukturierung bis auf weiteres“ Abstand nehmen. Immerhin.
Kanzler Scholz, so dieser Bericht, würde mit seinen Einlassungen – noch als Kanzler – die „schlimmen Cum-Ex-Fälle aufzuklären“ nichts als eine „gewaltige Irreführung der Öffentlichkeit“ betrieben haben. Er habe versucht, „Altfälle im Cum-Ex-Bereich verjähren zu lassen“.
Nun wird sich zeigen, ob die Kritik – die hier beschrieben wurde an der Entmachtung der Oberstaatsanwältin das Procedere doch noch ändert.