Die Bildungspolitik innerhalb der Corona-Krise ist in den vergangenen Monaten vielfach kritisiert worden. Fraglich scheint, wie gut die Bildung bei sogenannten lernschwachen Kindern in den mittlerweile 12 Monaten dieser Krise angekommen ist. Zudem kritisiert nun der frühere Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier überhaupt, dass das Recht auf Bildung in der Phase kaum berücksichtigt worden sei.
Papier zielt auf ein völkerrechtliches Abkommen ab, wonach es ein verbindliches soziales Menschenrecht auf Bildung geben würde. Das Zitat:
„Das ist nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern ein anerkanntes, rechtlich verbindliches Gebot, das etwa bei der Prüfung von Schulschließungen im Rahmen von Verhältnismäßigkeiten zu beachten ist.“
Dies würde zu wenig beachtet worden sein. Eine sogenannte Kinderrechtsklausel für das Grundgesetz, die aktuell in Berlin offenbar geplant wird, wäre nach Meinung des Juristen lediglich eine Symbolpolitik. Möglicherweise wäre dies sogar eine „problematische Stärkung der behördlichen Einflussnahme auf die Erziehung der Kinder zulasten der Eltern“.
Ohnehin würde die Verfassung jetzt schon garantieren, dass Kinder Träger aller Freiheitsrechte seien. Das Kindeswohl ist vom Bundesverfassungsgericht mit Bezug auf den Artikel 6, Absatz 2, ohnehin abgesichert.
Zudem würde der Staat lediglich eine Wächterfunktion innehaben. Das elterliche Sorge- und Erziehungsrecht läge ohnehin bei den Eltern, die zum Wohle der Kinder vorgenommen werden müssten. Wenn dieses Kindeswohl in der Pandemie nicht berücksichtigt worden sei, wäre dies kein Problem der Verfassung – sondern offenbar aus der Politik. Bzw. dies seien dann „vorrangig“ Vollzugsdefizite bezogen auf das jeweils geltende Recht.
Dies sei nicht mit einer Änderung der Verfassung zu regulieren. Hinter diesen Äußerungen wiederum verbirgt sich die oben angesprochene Kritik daran, dass nicht gewährleistet ist, ob die digitale Bildungspolitik hier die richtige Richtung genommen hat.