Wegen Grundsteuer-Erklärungen – Online-Plattform „Elster“ tagelang überlastet

Seit dem 1. Juli müssen die Eigentümer von Häusern und Grundstücken Angaben zu ihren Objekten machen, damit daraus eine neue Grundsteuer berechnet werden kann. Die Online-Plattform Elster, auf der die Ergebnisse eingetragen werden sollen, ist gleich einmal überlastet.

Online-Plattform nimmt teils keine Daten auf – überraschende Überlastung

„Haus- und Grundstücksbesitzer haben nach langer Ankündigung vier Monate Zeit bekommen, Angaben zur Ermittlung der neuen Grundsteuer zu machen – nun ist die Online-Plattform „Elster“ zum Start der Aktion seit Tagen überlastet. Nutzer klagten am Wochenende in Sozialen Netzwerken darüber, dass schon das Einloggen nicht funktioniert, wer reinkam, sah mitunter den Hinweis, dass „aufgrund enormen Interesses an den Formularen zur Grundsteuerreform“ es „aktuell zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit“ komme.

Auch die Nutzung der App „ElsterSmart“ war zeitweise nicht möglich. Viele Grundbesitzer beschwerten sich schon in den letzten Tagen darüber, dass die für die Grundsteuer abgefragten Daten den Verwaltungen im Prinzip schon fast alle vorliegen. Diese müssten lediglich „von der Datenerfassungskraft Bürger neu eingeklopft/verknüpft werden“, schrieb ein frustrierter Nutzer auf Twitter. In manchen Städten, wie beispielsweise in Bonn, wird den Eigentümern deswegen nicht nur eine Steuernummer für die Grundsteuererklärung mitgeteilt, sondern gleich auch noch ein Großteil der Daten, die sie eintragen müssen, wie Grundbuchblatt-Nummer, Flurstücksnummer, Fläche und Bodenrichtwert. Die Besitzer von allen rund 36 Millionen wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes sind aufgerufen, seit dem 1. Juli ihre Angaben an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Offenbar wird jetzt schon damit gerechnet, dass die Erfassung länger dauern könnte als geplant: „Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31. Oktober 2022“, heißt es dazu vielsagend auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums. Betroffen von der Überlastung an diesem Wochenende sind prinzipiell auch alle anderen Steuerpflichtigen. Für Unternehmer endet beispielsweise am Montag die Frist für die quartalsweise oder monatliche Umsatzsteuervoranmeldung, die ebenfalls über „Elster“ abgegeben werden muss.“

Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur

Foto: Computer-Nutzer, über dts Nachrichtenagentur