In Deutschland ist das Recht auf freie Meinungsäußerung verfassungsrechtlich verankert. Wer strafrechtlich relevante Fehläußerungen tätigt, wird dafür belangt – es gäbe also eigentlich in Deutschland wenig zu klären, was die Äußerungen in den sozialen Medien betrifft. Der CDU-Chef in Thüringen, Mario Voigt, möchte hingegen mit ganz neuen Ideen die bürgerlich-verfassungsrechtlichen Freiheiten offenbar beschneiden – so der Eindruck.
Voigt möchte „Social-Media-Lizenzen“ verteilen – die könnten verwirkt werden
Der Spitzenkandidat für die Landtagswahl kommt mit der Idee, Social-Media-Lizenzen verteilen zu wollen (als Staat). Diese allerdings könnten „verwirkbar“ sein, so Voigt. Damit könne im Netz „für Anstand“ gesorgt werden. Mit der Aufforderung, „anständig“ zu bleiben, waren vor Wochen die Demonstrationen gegen Rechts in vielen Städten geführt worden.
Die großen Medien, so jedenfalls Norbert Häring in seinem Blog, würden darüber nicht berichten – die wiederum würden dazu normalerweise Stellung beziehen müssen. Denn die Nachricht hat Relevanz: Die Meinungsfreiheit ist nicht „verwirkbar“, wie Voigt beschreibt. Verfassungsrechtliche Zuschreibungen muss sich niemand verdienen und kann sie nicht einfach so loswerden.
Verfassungsrechtlich ist sogar gesichert, dass Menschen – im Rahmen einer rechtlichen Ordnung, die es bereits gibt – andere wie Politiker vermeintlich „angreifen“ können, so weit dies nicht den Tatbestand der üblen Nachrede oder ähnlich erfüllt. Es darf sogar gelogen werden, die vermeintlich angreifbaren „fake news“ sind grundgesetzlich vom Verfassungsgericht gedeckt.
Demzufolge ist eine solche Forderung selbst problematisch: „Fake News und alternative Fakten sind schon lange Kreise und Debatten, die Feinde der Demokratie sind und unsere demokratischen Institutionen schwächen. Und deshalb ist es eben auch Zeit, dort für Anstand zu sorgen, weil es zur Demokratiezersetzung führt. „