Gegen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gibt es fürwahr viele Vorwürfe. Dieser hier wird schon als recht gering empfunden werden: Bei einer Kampagne für das Impfen habe das Ministerium unter seiner Leitung einfach mal das Vergaberecht (im öffentlichen Vergaberecht) sowie den Geheimschutz übersehen. Es ging um eine Kampagne im Umfang von 600.000 Euro. Der Bundesrechnungshof meint dem Sinn nach, das Wettbewerbsrecht wäre unzulässigerweise „ausgehebelt worden“.
Gesundheitsministerium widerspricht Rechnungshof
Das Gesundheitsministerium widerspricht dem Bundesrechnungshof in dieser Angelegenheit. Der Vorwurf des Rechnungshofes lautete: Das Ministerium selbst habe die „SPD-Wahlkampfagentur ‚BrinkertLück‘ mit der Corona-Impfkampagne „beauftragt“. Diese trug den Namen „Ich schütze mich“ und verschwand damals recht schnell wieder in der Versenkung.
Bei der Kampagne waren 84 Bürgerinnen und Bürger in TV-Spots sowie auf Plakaten ausgestellt worden. Die Kritik daran richtete sich damals bereits daran, dass – eventuell teils – Schauspieler oder jedenfalls Menschen für eine Darstellung beschäftigt worden seien.
Hier aber wird nun kritisiert, dass der Auftrag nicht – wie sonst üblich und auch vorgeschrieben – in der Öffentlichkeit ausgeschrieben worden ist. Die rechtliche Situation sehe vor, dass bei Auftragsvolumina ab 140.000 Euro eine Ausschreibung hätte stattfinden müssen. Eine andere Agentur, die „Hausagentur“ „Scholz & Friends“ wäre darüber hinaus ohnehin zuständig gewesen.
Das hätte wiederum die Auftragsvergabe rechtfertigen können – wenn denn Scholz & Friends selbst hätte Subunternehmen beauftragen können.
Das Gesundheitsministerium wiederum rechtfertigte sich bzw. mauerte zunächst: Anfragen wurden wg. einer „Geheimhaltungsstufe“ als „Vs-vertraulich“, mit denen die Dokumente deklariert wurden, abgeblockt.
Der Bundesrechnungshof hat sich nun der Sache und Auswertung gewidmet. Er fand keinen „Unterauftrag“, der möglich gewesen wäre. Zudem sei die Geheimniskrämerei des Ministeriums unangemessen. Die Geheimhaltungsstufe wäre dann angemessen, wenn „ein Schaden für die Interessen Deutschlands“ hätte entstehen können.
Das Gesundheitsministerium erklärte lapidar, es würde „ausdrücklich nicht die Rechtsauffassung des Bundesrechnungshofes“ teilen. Alles sei „regelkonform“. Das aber ließe sich ja sicherlich von einer unabhängigen Stelle noch einmal per Gutachten klären, oder?