Die Ampel-Regierung scheint wegen der Haushaltspolitik und allerlei Sondertöpfen sowie eigener Projekte (z. B. Unterstützung beim Heizungsumbau) zur Zeit etwas Pech zu haben. Der Bundesrechnungshof sieht das 49-Euro-Ticket möglicherweise als verfassungsrechtlich bedenklich.
Bekommt die Ampel ihr 49-Euro-Ticket verfassungskonform hin?
„Gut anderthalb Monate vor dem Start des bundesweiten 49-Euro-Tickets meldet der Bundesrechnungshof (BRH) verfassungsrechtliche Zweifel an. Wie die „Bild“ in ihrer Mittwochausgabe unter Berufung auf ein Schreiben des BRH an den Haushaltsausschuss des Bundestages meldet, halten die Rechnungsprüfer die Erhöhung der Regionalisierungsmittel des Bundes für die Länder und damit eine Kompetenzverschiebung zwischen Bund und Ländern für problematisch.
„Der Bundesrechnungshof teilt die Einschätzung der Bundesministerien, dass verbindliche Bund-Länder-Vereinbarungen zur Einführung und Ausgestaltung des Deutschlandtickets auf der Grundlage des Artikel 106a Grundgesetz verfassungsrechtlich bedenklich sind“, zitiert „Bild“ aus dem BRH-Schreiben. Auch sehen die Prüfer „Risiken, Einzelheiten zu einem mit Regionalisierungsmitteln finanzierten Deutschlandticket in einer verbindlichen Bund-Länder-Vereinbarung festzuschreiben“.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Bundesrechnungshof, über dts Nachrichtenagentur