Das BSW um Sahra Wagenknecht ist lt. vorläufigem Endergebnis der Bundestagswahl mit 4,972 % der Stimmen nicht in den Bundestag gekommen, sondern scheiterte an der 5%-Hürde. Nun möchte die Partei gegen das Ergebnis vorgehen. Zum einen sind Auslandsdeutsche teils gar nicht in die Lage versetzt worden, zu wählen. Zum anderen sind offenbar Stimmen bei den Auszählungen vor allem fälschlicherweise dem Bündnis Deutschland stand dem Bündnis von Sahra Wagenknecht zugeordnet worden. In Brandenburg nun sind 218 Stimmen dem BSW – neu und wohl richtig – offiziell zugeordnet worden. Damit hat das BSW nun ein besseres Ergebnis im betreffenden Bundesland als die Linke. Das war zuvor anders herum.
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Wie viele Stimmen benötigte die Partei noch?
In zahlreichen Wahlkreisen sind solche fehlerhaften Zuordnungen moniert und gemeldet worden. Insgesamt benötigt die Partei 13.400 Stimmen, um doch noch in den Bundestag zu ziehen. Wenn regelmäßig Stimmen falsch zugeordnet worden wären, auch in den großen Bundesländern, könnte das Bündnis allein auf Basis der falschen Zuordnung den vierstelligen Bereich erreichen, so eine Überlegung dazu. Davon scheint auch das BSW auszugehen. Der „Spiegel“ hatte bei der Europa-Wahl offenbar festgestellt, dass 4.000 Stimmen fälschlicherweise dem Bündnis Deutschland statt dem BSW zugeordnet waren. Die Wahlbeteiligung war bei der Bundestagswahl höher. Demnach könnte theoretisch die Zuordnung der Stimmen auch einen größeren Anteil betreffen. Das Bündnis Deutschland soll 0,2 % der Stimmenanteile erhalten haben. Die könnten theoretisch weitgehend reichen, um an die 5%-Hürde für das BSW heranzukommen, jedenfalls nur knapp darunter stehenbleiben.
Damit wäre noch nichts gewonnen, aber es wäre klar, dass das Wahlergebnis immer knapper wird. Dann kommen die fehlenden Stimmen aus dem Ausland hinzu, jedenfalls dann, wenn das BSW auch gewählt worden wäre (überproportional). Der EU-Politiker De Masi vom BSW meint dazu: „Wir prüfen Rechtsmittel, um eine Nachprüfung zu bewirken, falls erforderlich.“ Ausgang offen.
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