Die sogenannte Krankenhausreform von Karl Lauterbach ist nach Meinung des Bundeslandes Bayern noch nachzubessern. Nun kündigte der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CDU) an, es würde im Zweifel auch noch im Bundesrat Änderungen an der geplanten Krankenhausreform geben können.
In zentralen Punkten Nachbesserungsbedarf am Lauterbach-Gesetz
„Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) will Änderungen an der geplanten Krankenhausreform notfalls im Bundesrat durchsetzen. Es gebe in zentralen Punkten noch Nachbesserungsbedarf, er hoffe daher auf Verbesserungen im parlamentarischen Prozess im Bundestag, sagte der CSU-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben).
Sollte das Gesetz danach in den Bundesrat kommen, sehe er „auch dort noch Gestaltungsspielraum“ für die Länder. „Im Zweifel kann auch das Bundesverfassungsgericht hier noch ins Spiel kommen.“ Holetschek forderte zudem die Bundesregierung auf, vor den Abstimmungen im Parlament zu prüfen, welche Konsequenzen die Reform konkret für die Regionen und damit für die Patienten vor Ort habe. Darüber hinaus sei es wichtig, die Reform nicht losgelöst von der Frage des Fachkräftemangels zu denken. Die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte müssten sich ändern, damit die Reform ein Erfolg werde. Holetschek regte in diesem Zusammenhang an, Gehaltsbestandteile der Pflegekräfte steuerfrei zu stellen und so die Bezahlung zu verbessern. Bayern hatte am Montag als einziges Land gegen das Reformkonzept von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gestimmt. Schleswig-Holstein hatte sich enthalten.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Krankenhaus, über dts Nachrichtenagentur