Die Regierung hat mit 60 Mrd. Euro Kreditermächtigung aus der Corona-Zeit geplant, die sie verfassungsrechtlich nicht hätte einplanen dürfen. Das Geld fehlt der Regierung nun. Allerdings sind die Auswirkungen des Urteils vom Verfassungsgericht wohl noch gravierender. Denn nun sind „womöglich“, wie es in einem Handelsblatt-Bericht heißt, auch die Bundesländer betroffen.
Die Haushaltstricks der Länder
Dafür gilt es etwas auszuholen. Der Bund hat – jedenfalls aus politischer Sicht und nun auch verfassungsrechtlich so eingeordnet – zu einem Trick gegriffen. Die Kreditermächtigungen in solchen Sondertöpfen wie dem Corona-Hilfsfonds sind Chancen, außerhalb des normalen Haushalts Darlehen aufzunehmen. Damit wird a) die sogenannte Schuldenbremse in „Sondersituationen“ umgangen, b) können die Parlamente auch ausgebremst werden.
Das gefällt auch den Bundesländern, oder zumindest einigen Bundesländern. Die haben teils auch Sonder“vermögen“ geschaffen, um Darlehensermächtigungen zu haben. Das Problem ist dasselbe, das sich nun der Bund um die Ohren hat schlagen lassen müssen: Dieser Trick funktioniert politisch vielleicht noch, weil die Parlamente sich in der Regel handzahm zeigen.
Rechtlich sind den Sondervermögen Grenzen gesetzt. An denen nun scheitern mit dem Verfassungsgerichtsurteil gegen die Ampel-Regierung ggf. auch die Bundesländer. So sagt der Ökonom Friedrich Heinemann vom Institut ZEW demnach: Auch in Berlin (Bundesland), Bremen (Bundesland), NRW, Schleswig-Holstein und im Saarland müsse man sich umsehen.
„Auch in diesen Ländern wurden milliardenschwere Sondervermögen aus der Taufe gehoben, die eindeutig das Grundgesetz verletzen. Auch wenn sich noch kein Kläger gefunden hat, ist das ein unhaltbarer Zustand“.
So sieht es auch der Vorsitzende des wissenschaftlichen Beiras beim Stabilitätsrat – dieses Gremium muss die Aufsicht über die Haushalte von Bund und Ländern führen.