Ampel und Heizung: Vorsicht Bußgeld!

Die meisten Haushalte werden jetzt wohl überrascht sein. Es gibt – vermeintlich – neue Pflichten für die Heizung – damit möchte die Ampel-Regierung Ihnen helfen, Geld zu sparen, wenn Sike betroffen sein sollten. Dafür gehen Sie dann mit einer neuen Maßnahme in Vorleistung.

Die Regelungen der Ampel im Überblick

Die Ampel-Koalition hat mit der Einführung der Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) einen weiteren Schritt unternommen, um die Energieeffizienz von fossilen Heizsystemen steigern zu wollen. Eine der zentralen Maßnahmen dabei ist der hydraulische Abgleich, der verpflichtend für viele Hausbesitzer ist. Doch bisher haben nur wenige Eigentümer diese Vorgabe umgesetzt – mit möglichen Konsequenzen in Form hoher Strafen.

Der hydraulische Abgleich zielt darauf ab, Gasheizungen effizienter zu machen, indem er den Heizkreislauf optimiert und so den Energieverbrauch senkt. Besonders für Gebäude mit mehreren Wohneinheiten ist dies verpflichtend, und die Frist für die Umsetzung endet am 15. September 2024 für Häuser mit mindestens sechs Einheiten. Trotz dieser klaren Vorgaben hat nur ein kleiner Teil der Eigentümer, laut dem Immobilienverwalterverband VDIV, die Maßnahme bereits umgesetzt – gerade einmal 17 Prozent. Dies könnte zukünftig zu ernsthaften Problemen führen, denn bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.

Die Umsetzung des hydraulischen Abgleichs ist mit erheblichen Kosten und Aufwand verbunden, was für viele Hausbesitzer eine Herausforderung darstellt. In Einfamilienhäusern können die Kosten bis zu 1000 Euro, in Mehrfamilienhäusern sogar bis zu 5000 Euro betragen. Zudem dauert der Abgleich zwischen sechs und sieben Stunden, und die Terminfindung bei Handwerkern ist angesichts der großen Nachfrage oft schwierig.

Um den finanziellen Druck zu mindern, können Eigentümer staatliche Zuschüsse in Anspruch nehmen. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude werden 15 Prozent der Kosten des hydraulischen Abgleichs bezuschusst. Dennoch bleibt ein erheblicher Teil der Kosten beim Eigentümer. Allerdings profitieren Mieter direkt von dieser Maßnahme, da die Heizkosten spürbar gesenkt werden können und die Kosten für den Abgleich nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen.

Am 1. Oktober 2024 wird die EnSimiMaV durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt, das neue Fristen und strengere Vorgaben enthält. Eigentümer von Heizungsanlagen, die nach dem 30. September 2009 eingebaut wurden, haben bis zum 30. September 2025 Zeit, den hydraulischen Abgleich durchzuführen. Für ältere Anlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 installiert wurden, verlängert sich die Frist bis zum 30. September 2027.

Zusätzlich wird der hydraulische Abgleich für jede neu errichtete Heizungsanlage unabhängig vom Energieträger zur gesetzlichen Pflicht. Wer sich nicht an die neuen Regeln hält, muss mit Bußgeldern von bis zu 5000 Euro rechnen.