Aus der Union kamen Vorschläge, wonach Rentner, die auch in der Rentenzeit noch arbeiten, steuerlich entlastet werden. Dies lehnt die Ampel ab. Die Begünstigung oder Verschonung würde dem Steuerrecht fremd sein.
Alle Erwerbseinkommen sollen steuerlich gleichbehandelt werden
„Die Ampelfraktionen lehnen eine steuerliche Entlastung von Rentnern, die neben der Rente weiterarbeiten, ab. „Erwerbseinkommen werden steuerlich gleichbehandelt“, sagte der Rentenexperte der Grünen-Bundestagsfraktion, Markus Kurth, dem „Tagesspiegel“.
Es sei dem Steuerrecht fremd, bestimmte Personengruppen bei der Einkommensteuer zu verschonen oder zu begünstigen. „Wenn man damit anfängt, kommt man in Teufels Küche.“ CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sieht das anders, er schlägt vor, dass Rentner Lohn oder Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei kassieren dürfen. „Wenn Rentner, die neben der Rente einer Erwerbstätigkeit freiwillig nachgehen wollen, den Hinzuverdienst nicht mehr versteuern müssten, würden Hunderttausende von ihnen perspektivisch länger arbeiten – so meine Prognose. Derzeit lohnt sich das für viele schlicht nicht“, sagte Linnemann dem „Tagesspiegel“. Der CDU-Politiker will eine solche Regelung zunächst zwei Jahre lang ausprobieren und dann evaluieren; gelten soll die Steuerfreiheit aber nur für Menschen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, also nicht für Frührentner. Die SPD lehnt den Vorschlag als „ungerecht“ ab: Menschen, die schwere körperliche Arbeit geleistet hätten und deswegen im Alter nicht mehr arbeiten könnten, würden doppelt benachteiligt, sagte der finanzpolitische Sprecher Michael Schrodi – durch Abschläge wegen eines frühen Renteneintritts und weil Erwerbsfähige durch die Steuerfreiheit bevorzugt würden. Zudem würden vor allem Menschen mit hohen Renten und hohem übrigen Einkommen von der Steuerfreiheit profitieren. Wer eine niedrige Rente und nur einen geringen Hinzuverdienst hat, zahle schon jetzt keine oder nur geringe Steuern. Es bestehe keine sachliche Rechtfertigung, Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit von Rentnern im Verhältnis zu anderen Arbeitnehmern steuerlich günstiger zu stellen, heißt es auch im FDP geführten Finanzministerium. Übten Rentner Nebenjobs aus, würden sie steuerlich genauso behandelt wie Arbeitnehmer, die Einnahmen aus verschiedenen Einkunftsarten erzielten, sagte ein Sprecher. Wer Steuern sparen will, könne auf einen Minijob umsteigen.
Der Rentenexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Pascal Kober, sieht Probleme eher beim Arbeitsrecht: Zwar könne man das Auslaufen des Arbeitsvertrags aufschieben, wenn ein Beschäftigter als Rentner weiterarbeiten wolle, aber damit seien in vielen Fällen rechtliche Hürden verbunden, etwa wenn die Stundenzahl angepasst werden soll oder ein Ex-Mitarbeiter nach einigen Monaten Rente gern wieder befristet zu seinem alten Arbeitgeber zurückkehren möchte. „Ohne das Arbeitsrecht entsprechend anzupassen, läuft Linnemanns Vorschlag für die meisten ins Leere“, sagte Kober dem „Tagesspiegel“.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Steuerbescheid (Archiv), über dts Nachrichtenagentur