Nancy Faeser ist der Meinung, dass die „Speicherung von IP-Adressen unter engen Vorgaben“ nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ausdrücklich erlaubt sei. Darüber gibt es einen Streit mit Justizminister Marco Buschmann (FDP), der wiederum offenbar ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts anders interpretiert.
Faeser möchte IP-Adressen unter „engen Vorgaben ausdrücklich“ speichern
„Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erwartet eine baldige Einigung im Streit um die Speicherung von IP-Adressen. Das sagte sie der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Freitagsausgabe).
Seit Monaten ist Faeser sich mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) darüber uneins, wie die Anliegen von Datenschutz und Verbrechensbekämpfung in Einklang gebracht werden können. Faeser erkennt auch in dem jüngsten Bundesverwaltungsgerichtsurteil kein Hindernis, wonach die anlasslose Vorratsdatenspeicherung dem Europarecht widerspricht. „Entscheidend bleibt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach die Speicherung von IP-Adressen unter engen Vorgaben ausdrücklich erlaubt ist. Darauf nimmt auch das Bundesverwaltungsgericht Bezug“, sagte sie der FAZ.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Zwei Frauen mit Laptop (Archiv), über dts Nachrichtenagentur