Bis vor wenigen Tagen galt es als gesichert, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel im Herbst nicht mehr bei den Bundestagswahlen antreten wird. Dafür machten aber Gerüchte die Runde, dass Merkel aufgrund der Corona-Krise möglicherweise die Wahlen verschieben könnte. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hatte eine „Ausarbeitung“ auf der Internet-Seite des Bundestages veröffentlicht, die den Titel „Verschiebung der Bundestagswahl. Verfassungsrechtliche Aspekte und Konsequenzen“ trägt. Sie stammt vom Juli 2020. Offenbar wird sowohl im Bundestag als auch in der Regierung überlegt, ob die Bundestagswahlen wegen Corona verschoben werden können.
Verschiebung: Verfassungswidrig – aber ohne Konsequenzen?
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags kam zu der Einschätzung, dass eine Verschiebung der Bundestagswahl wohl verfassungswidrig sei, dies aber keine Konsequenzen habe. Die Bundestagswahl sollte den Bestimmungen des Grundgesetzes zufolge spätestens am 24. Oktober 2021 stattfinden. Eine Verlegung des Wahltermins, heißt es in der Ausarbeitung weiter, setze voraus, dass der Bundespräsident bereits einen solchen nach §16 S.1 BWahlG bestimmt hat. Demnach gelten weiterhin die Bestimmungen des Art. 39 GG.
Laut Terminplan sollen die Bundestagswahlen am 26. September 2021 stattfinden. Vermutlich wird die Bundesregierung darauf drängen, dass so viele Wähler wie möglich per Briefwahl teilnehmen – aufgrund der Corona-Pandemie versteht sich.
Der Wissenschaftliche Dienst hatte in seiner Expertise ausgeführt, dass die Bundestagswahl nur innerhalb eines bestimmten Zeitfensters verschoben werden kann. Dabei handelt es sich um 46 bis 48 Monate, die das Grundgesetz als Spielraum vorgibt, innerhalb welchem Bundestagswahlen nach dem Beginn der jeweils aktuellen Wahlperiode stattfinden müssen. Wenn der Termin bereits festgelegt wurde, gibt es jedoch einige Hürden, diesen zu verlegen. Bundespräsident Steinmeier hatte den Termin für die Bundestagswahl am 8. Dezember 2020 angeordnet.
Justizministerin Christine Lambrecht hatte sich gegen eine Verschiebung der Bundestagswahlen ausgesprochen. Sie sagte: „Eine Verschiebung wäre rechtlich allenfalls um wenige Wochen möglich, und selbst das nur unter hohen Hürden. Aber das sei eine theoretische Frage.“ Theoretisch ist die Verschiebung der Wahl also noch möglich, wenn besondere Ausnahmegründe vorliegen.