Ramona Pop, Hauptgeschäftsführerin der Verbraucherzentralen, hat eine Übergewinnsteuer für die Lebensmittelbranche verlangt. Die „Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), hat sich dagegen gewehrt und u.a. „faktenfrei Unterstellungen“ beklagt.
Soll die Lebensmittelbranche Übergewinne besteuern lassen?
„Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) hat scharf Kritik an Überlegungen von Deutschlands oberster Verbraucherschützerin Ramona Pop bezüglich einer „Übergewinnsteuer“ für die Lebensmittelbranche geübt. „Es ist bedrückend, dass die neue Hauptgeschäftsführerin des überwiegend steuerfinanzierten Verbraucherschutzbundes aus Vorurteilen faktenfrei Unterstellungen zimmert“, sagte BVE-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Der immer wieder aufkommende Vorwurf, dass sich Handel oder Lebensmittelkonzerne im Windschatten der allgemeinen Preissteigerungen bereichern könnten, entbehre jeder Grundlage. „Die überwiegend klein- und mittelständisch geprägte Branche hat große Mühe, die enormen Preissteigerungen etwa bei Energie und Rohstoffen ausreichend aufzufangen.“ Der preisbereinigte Absatz sei zuletzt deutlich zurückgegangen. „Dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Lebensmittelhersteller in einem bislang nicht gekannten Maße gefährdet“, sagte der BVE-Hauptgeschäftsführer weiter. Wegen des hohen Kostendrucks plane ein Großteil der Unternehmen in der Ernährungsindustrie, Investitionen zu reduzieren oder zu verschieben. „Eine zusätzliche Steuerbelastung wäre angesichts dieser Situation mehr als schädlich.“ Vielmehr müsse es um Steuerentlastungen gehen, damit die Unternehmen Rücklagen für Investition bilden könnten. Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht eine „Übergewinnsteuer“ im Lebensmittelhandel ebenfalls kritisch.
„Im Verbraucherinteresse werden harte Verhandlungen zwischen Handel und Lieferanten geführt, insbesondere in Zeiten deutlich steigender Preise“, sagte Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. „Der Wettbewerb funktioniert, sodass eine Übergewinnsteuer im Lebensmittelhandel völlig fehl am Platz wäre“, so Genth. „Wie sollte man zudem definieren, ab wann es sich um einen Übergewinn handelt? Jedes Unternehmen ist grundsätzlich auf Gewinnerzielung angelegt“, so der HDE-Hauptgeschäftsführer weiter. Das sei Teil des marktwirtschaftlichen Systems und habe sich seit Jahrzehnten als Anreiz für Innovationen und Weiterentwicklungen bewährt.
„Davon abgesehen werden ja auf alle Erträge bereits Steuern bezahlt.“
Bericht mit Material der dts Nachrichtenagentur
Foto: Einkaufsregal in einem Supermarkt, über dts Nachrichtenagentur